Erbschaftsteuer: So bleibt Ihr Unternehmen in Familienhand!

Mai 31, 2025

Erbschaftsteuer: So bleibt Ihr Unternehmen in Familienhand!

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Sie stecken Herzblut und jahrelange Arbeit hinein. Natürlich möchten Sie, dass es auch nach Ihrem Tod weiterbesteht. Doch die Erbschaftsteuer kann hier zur echten Hürde werden. Sie kann sogar Arbeitsplätze gefährden.

Genau hier setzen die sogenannten Verschonungsregeln an. Sie helfen, Ihr Unternehmen zu schützen. So bleibt es in der Familie und die Arbeitsplätze sind sicher.


Warum gibt es diese Regeln?

Der Staat hat ein klares Ziel: Unternehmen sollen weitergeführt werden. Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Deshalb gibt es steuerliche Vorteile für Betriebsvermögen. Diese Vorteile sollen verhindern, dass die Erbschaftsteuer das Unternehmen erdrückt.

Seit 2008 gibt es dafür spezielle Regeln. Sie sorgen dafür, dass ein Großteil des Unternehmensvermögens steuerfrei bleibt. Dafür müssen Sie Ihr Unternehmen aber über eine bestimmte Zeit weiterführen. Auch die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben. Das nennen wir Behaltensfrist.


Welche Vorteile gibt es?

Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten:

  • 85 % Steuerfreistellung: Dies ist der Regelfall. Ein großer Teil des Betriebsvermögens bleibt steuerfrei.
  • 100 % Steuerfreistellung: Wenn Sie besondere Voraussetzungen erfüllen, können Sie sogar eine vollständige Steuerbefreiung erhalten. Dafür müssen Sie das Unternehmen besonders lange weiterführen.

Zusätzlich zu diesen Steuerbefreiungen gibt es noch eine Tarifbegrenzung. Diese schützt Sie vor zu hohen Steuersätzen.

Erbschaftsteuer: So bleibt Ihr Unternehmen in Familienhand!


Was ist neu seit 2016?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 eine frühere Regelung gekippt. Sie war nicht mehr verfassungsgemäß. Daher hat der Gesetzgeber 2016 neue Regeln eingeführt. Diese gelten für Erbfälle ab dem 30. Juni 2016.

Das neue Gesetz unterscheidet nun:

  • Vermögen bis 26 Millionen Euro: Hier gelten die oben genannten Regeln.
  • Vermögen über 26 Millionen Euro: Für größere Vermögen gibt es gesonderte Regelungen.

Wann greifen die Vorteile?

Die Begünstigungen gelten, wenn Sie Unternehmensvermögen erben. Das kann direkt durch ein Erbe sein. Oder durch ein Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung aus einem Testament. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf ein Erbe kann begünstigt sein.

Wichtig ist immer, was der Erblasser Ihnen zugedacht hat. Es geht darum, dass das Unternehmen weiterbesteht.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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