Erbschaftsteuer: So bleibt Ihr Unternehmen in Familienhand!
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Sie stecken Herzblut und jahrelange Arbeit hinein. Natürlich möchten Sie, dass es auch nach Ihrem Tod weiterbesteht. Doch die Erbschaftsteuer kann hier zur echten Hürde werden. Sie kann sogar Arbeitsplätze gefährden.
Genau hier setzen die sogenannten Verschonungsregeln an. Sie helfen, Ihr Unternehmen zu schützen. So bleibt es in der Familie und die Arbeitsplätze sind sicher.
Der Staat hat ein klares Ziel: Unternehmen sollen weitergeführt werden. Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Deshalb gibt es steuerliche Vorteile für Betriebsvermögen. Diese Vorteile sollen verhindern, dass die Erbschaftsteuer das Unternehmen erdrückt.
Seit 2008 gibt es dafür spezielle Regeln. Sie sorgen dafür, dass ein Großteil des Unternehmensvermögens steuerfrei bleibt. Dafür müssen Sie Ihr Unternehmen aber über eine bestimmte Zeit weiterführen. Auch die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben. Das nennen wir Behaltensfrist.
Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten:
Zusätzlich zu diesen Steuerbefreiungen gibt es noch eine Tarifbegrenzung. Diese schützt Sie vor zu hohen Steuersätzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 eine frühere Regelung gekippt. Sie war nicht mehr verfassungsgemäß. Daher hat der Gesetzgeber 2016 neue Regeln eingeführt. Diese gelten für Erbfälle ab dem 30. Juni 2016.
Das neue Gesetz unterscheidet nun:
Die Begünstigungen gelten, wenn Sie Unternehmensvermögen erben. Das kann direkt durch ein Erbe sein. Oder durch ein Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung aus einem Testament. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf ein Erbe kann begünstigt sein.
Wichtig ist immer, was der Erblasser Ihnen zugedacht hat. Es geht darum, dass das Unternehmen weiterbesteht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.