Erbschaftsteuer Steuerbefreiung Familienheim
BFH II R 39/13
Urteil vom 23.6.2015,
Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Fall der Erbauseinandersetzung
Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juni 2015 behandelt die Frage, wie die Steuerbefreiungen für Familienheime (Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)
und zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (Paragraf 13c ErbStG) im Fall der Erbauseinandersetzung anzuwenden sind.
Sachverhalt:
Der Kläger und seine Schwester erbten von ihrem Vater ein Zweifamilienhaus.
Eine Wohnung wurde vom Vater und der Schwester bewohnt, die andere Wohnung war vermietet.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhielt der Kläger das Zweifamilienhaus als Alleineigentum.
Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiungen nur anteilig, entsprechend der Erbquote des Klägers.
Kernaussagen des Urteils:
Familienheim:
Erbauseinandersetzung:
Begünstigungstransfer:
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück.
Das Finanzgericht hatte zu Recht entschieden, dass die Steuerbefreiungen ausgehend vom gesamten Wert des Zweifamilienhauses zu gewähren sind.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht, dass die Steuerbefreiungen für Familienheime und zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke auch im Fall der Erbauseinandersetzung Anwendung finden.
Erwirbt ein Erbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung das Alleineigentum an einem begünstigten Grundstück, erhöht sich sein begünstigtes Vermögen.
Die Steuerbefreiungen sind dann ausgehend vom gesamten Wert des Grundstücks zu gewähren.
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