Erbschaftsteuer Steuervergünstigung Betriebsvermögen
FG Düsseldorf 4 K 6867/04 Erb – Betriebsvermögen vermacht – für das der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG zu gewähren sei
RA und Notar Krau
Ein Kläger erbte von seiner Lebensgefährtin Anteile an einer GmbH und eine stille Beteiligung an dem Unternehmen der GmbH.
Die GmbH war kurz vor dem Tod der Erblasserin gegründet worden und diente der Verwaltung ihres Wertpapierdepots.
Der Kläger machte für die ererbten Anteile den Freibetrag für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG geltend.
Das Finanzamt versagte den Freibetrag mit der Begründung, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliege.
Die Entscheidung:
Das Finanzgericht Düsseldorf wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
Es sah in der Gestaltung einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im Sinne des § 42 AO.
Begründung:
Auswirkungen des Urteils:
Das Urteil zeigt, dass die Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nicht missbraucht werden dürfen, um Steuern zu sparen.
Werden künstliche Gestaltungen gewählt, die keinem wirtschaftlichen Zweck dienen, kann der Freibetrag versagt werden.
Hinweise für die Praxis:
Fazit:
Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Finanzverwaltung und die Gerichte Gestaltungen,
die ausschließlich der Steuerminderung dienen, kritisch prüfen.
Es ist daher ratsam, sich bei der Gestaltung von Vermögensübertragungen von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.