Erbschaftsteuer Steuervergünstigung für Erwerb Anteil an KG Wegfall bei Insolvenz

Januar 14, 2018

Erbschaftsteuer Steuervergünstigung für Erwerb Anteil an KG Wegfall bei Insolvenz

BFH II B 32/04

Beschluss 7.7.2004

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 2004 behandelt die Frage, ob die Steuervergünstigungen nach Paragraf 13a ErbStG (Erbschaftsteuergesetz)

für den Erwerb eines Kommanditanteils an einer KG (Kommanditgesellschaft) nachträglich entfallen, wenn der Anteil aufgrund der Insolvenz der KG untergeht.

Im konkreten Fall hatte die Antragstellerin eine Beteiligung an einer KG sowie Sonderbetriebsvermögen von ihrem verstorbenen Vater geerbt.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG entzog das Finanzamt die zuvor gewährten Steuervergünstigungen, was zu einer Nachbesteuerung führte.

Die Antragstellerin beantragte erfolglos die Aussetzung der Vollziehung der Steuerforderung und legte Beschwerde ein.

Erbschaftsteuer Steuervergünstigung für Erwerb Anteil an KG Wegfall bei Insolvenz

Der BFH stellte fest, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheides bestehen.

Es sei zweifelhaft, ob der Verlust des KG-Anteils durch Insolvenz als Aufgabe des Anteils und somit als Grund für die Nachversteuerung nach Paragraf 13a Abs. 5 ErbStG anzusehen sei.

Der Sinn der Vorschrift bestehe darin, Missbrauch zu verhindern, nicht jedoch den Verlust durch Insolvenz zu bestrafen.

Allerdings gelte dies nur für den Teil des Vermögens, der durch die Insolvenz untergegangen ist. Hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens,

das nicht vom Insolvenzverfahren betroffen war und dessen betriebliche Bindung durch die Insolvenz entfallen ist, bestehe kein Anlass, von einer Nachversteuerung abzusehen.

Im Ergebnis entschied der BFH, dass die Aussetzung der Vollziehung teilweise, nämlich für einen Betrag von 36.803 €, zu gewähren sei.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge