Erbschaftsteuer Verkauf begünstigtes Vermögen innerhalb Behaltensfrist
FG Baden-Württemberg 11 K 3976/13
Urteil vom 17.01.2017,
Sachverhalt:
Die Klägerin und ihre drei Geschwister erbten von ihren Eltern u.a. einen Anteil an einer GmbH.
Gemäß einem Erbvertrag sollten die wesentlichen Nachlassgegenstände zunächst auf drei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) übertragen werden.
Nach dem Tod der Eltern wurde der GmbH-Anteil zunächst auf eine der GbRs übertragen und anschließend im Rahmen einer Auseinandersetzung dieser GbR auf zwei der Geschwister.
Das Finanzamt versagte daraufhin die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG, da die Klägerin den GmbH-Anteil innerhalb der Behaltensfrist veräußert habe.
Kernaussagen des Urteils:
Ergänzende Ausführungen:
Fazit:
Das Urteil des FG Baden-Württemberg zeigt die Grenzen der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG auf.
Es verdeutlicht, dass die Vergünstigungen versagt werden können, wenn das begünstigte Vermögen innerhalb der Behaltensfrist veräußert wird, auch wenn dies im Rahmen einer Auseinandersetzung einer Personengesellschaft geschieht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.