Erbschaftsteuer Wahlvermächtnis
BFH II R 14/00
Gegenstand und Bewertung eines Wahlvermächtnisses
Entscheidung über außergerichtliche Kosten des Beigeladenen
Kernaussage:
Im Urteil vom 28. November 2000 befasste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der erbschaftsteuerlichen Bewertung eines Wahlvermächtnisses,
bei dem der Bedachte zwischen einem Geldbetrag und dem Erwerb eines Grundstücks zu einem vergünstigten Preis wählen konnte.
Der BFH entschied, dass der Wert des Wahlvermächtnisses nach dem Wert des vom Bedachten gewählten Gegenstandes im Zeitpunkt des Erbfalls zu bemessen ist.
Im vorliegenden Fall hatte sich der Bedachte für den Erwerb des Grundstücks entschieden.
Der Wert des Vermächtnisses wurde daher anhand des Verkehrswerts des Grundstücks abzüglich des zu zahlenden Kaufpreises ermittelt.
Sachverhalt:
Rechtliche Würdigung:
Begründung:
Fazit:
Das BFH-Urteil verdeutlicht die Grundsätze der Bewertung von Wahlvermächtnissen im Erbschaftsteuerrecht.
Der Wert des Vermächtnisses richtet sich nach dem Wert der vom Bedachten gewählten Leistung im Zeitpunkt des Erbfalls.
Im Falle eines Wahlrechts zwischen einem Geldbetrag und dem Erwerb eines Grundstücks zu einem vergünstigten Preis
ist der Wert des Grundstücks anhand des Verkehrswerts abzüglich des Kaufpreises zu ermitteln.
Das Urteil hat Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Vermächtnissen, die dem Bedachten ein Wahlrecht einräumen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.