FG Münster 3 K 3184/17 Erb
Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim für 2 verbundene Doppelhaushälften
Urteil vom 24.10.2019
Der Kläger erbte die Doppelhaushälfte seines verstorbenen Vaters.
Er bewohnte bereits die angrenzende Doppelhaushälfte und plante, beide Hälften zu einer Wohneinheit zusammenzulegen.
Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten bezog er die zusammengeführte Wohnung drei Jahre nach dem Erbfall.
Er beantragte die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für das geerbte Haus, die jedoch vom Finanzamt abgelehnt wurde.
Kernaussage des Urteils:
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab.
Die Steuerbefreiung wurde versagt, da die Selbstnutzung des geerbten Hauses erst nach drei Jahren erfolgte und der Kläger die Verzögerung zu vertreten hatte.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Steuerbefreiung für Familienheime an enge Voraussetzungen geknüpft ist.
Erben müssen die geerbte Wohnung innerhalb einer angemessenen Frist beziehen, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
Verzögerungen, die der Erbe zu vertreten hat, führen zum Verlust der Steuerbefreiung.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.