Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim für 2 Wohnungen – FG Köln 7 K 1000/17 , Urteil vom 30.01.2019 – § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nur für eine Wohnung gilt, nicht für zwei, selbst wenn sie in einem Gebäude sind.
Der Kläger, Alleinerbe seiner Mutter, erhielt keine Steuerbefreiung für die 115 qm große Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus, da das Gesetz nur „eine Wohnung“ erlaubt.
Die Quadratmeterbegrenzung von 200 qm bleibt bestehen.
Der Kläger verlor die Klage und trägt die Kosten.
I. Einleitung
II. Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim – Gesetzliche Bestimmungen
III. Sachverhalt und Streitpunkt
IV. Verwaltungsverfahren und Einspruch
V. Gerichtsverfahren und Entscheidung des Finanzgerichts Köln
VI. Auslegung des Gesetzes und Entscheidung des Gerichts
VII. Bewertung der Kostenentscheidung
VIII. Fazit und Schlussbemerkungen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuergesetzes – ErbStG – für eine weitere Wohnung in Anspruch nehmen kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.