erbschaftsteuerliche Begünstigung teilweise selbstgenutztes teilweise vermietetes Hausgrundstück – Niedersächsisches FG 3 K 525/12, Urteil vom 26.09.2013
In diesem Rechtsstreit geht es um die erbschaftsteuerliche Begünstigung eines Grundstücks, das teilweise vom Erben selbst genutzt und teilweise vermietet wurde.
Der Kläger und seine Schwester erbten das Grundstück von ihrem Vater.
Ein Teil wurde von ihnen gemeinsam bewohnt, der Rest wurde vermietet.
Nach dem Tod des Vaters zog der Kläger mit seiner Familie in das Grundstück.
Die Erbschaftsteuer wurde zuerst geschätzt und dann reduziert, wobei nur teilweise Steuerbefreiungen gewährt wurden.
Der Kläger klagte und argumentierte, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim auch für den im Rahmen der Erbauseinandersetzung erworbenen Anteil gelten sollte.
Das Finanzamt lehnte dies ab und argumentierte, dass eine zeitnahe Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten erforderlich sei.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und gewährte die Steuerbefreiung für den gesamten selbstgenutzten Anteil des Grundstücks.
Es befand, dass die zeitnahe Erbauseinandersetzung nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten erfolgen müsse, solange das Familienheim unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung bestimmt sei.
Der Kläger erfüllte diese Bedingungen, da er bereits im Dezember 2011 in das Familienheim eingezogen war.
Daher wurde die Erbschaftsteuer herabgesetzt.
II. Tatbestand
III. Rechtsstreit und Argumente
IV. Entscheidung des Gerichts
V. Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.