Erbschein bei formunwirksamer letztwilligen Verfügung

August 2, 2017

Erbschein bei formunwirksamer letztwilligen Verfügung

OLG Hamm 15 W 46/14

gesetzliche Erbfolge

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das OLG Hamm entschied, dass ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu erteilen ist, wenn eine letztwillige Verfügung wegen Formmangels unwirksam ist.

Die Entscheidung über den Erbscheinsantrag kann in diesem Fall an den Rechtspfleger übertragen werden.

Sachverhalt:

Der Erblasser hatte ein Schriftstück verfasst, das als gemeinschaftliches Testament mit seiner Ehefrau gedacht war.

Erbschein bei formunwirksamer letztwilligen Verfügung

Die Ehefrau hatte das Schriftstück jedoch nicht unterschrieben.

Das Amtsgericht lehnte den Erbscheinsantrag der Ehefrau ab, da es von einer wirksamen letztwilligen Verfügung ausging.

Entscheidung des OLG Hamm:

Das OLG Hamm hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und übertrug das Verfahren an den Rechtspfleger des Amtsgerichts zur Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge.

Begründung im Detail:

  1. Formunwirksames Testament: Das vom Erblasser verfasste Schriftstück stellte kein formwirksames Testament dar. Es handelte sich lediglich um den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments, das mangels Unterschrift der Ehefrau unwirksam war. Auch als Einzeltestament konnte das Schriftstück nicht aufrechterhalten werden, da der Erblasser keine einseitige letztwillige Verfügung errichten wollte.

  2. Gesetzliche Erbfolge: Da die letztwillige Verfügung unwirksam war, trat gesetzliche Erbfolge ein. Der Erbscheinsantrag der Ehefrau war daher zu Unrecht abgelehnt worden.

Erbschein bei formunwirksamer letztwilligen Verfügung

  1. Übertragung an den Rechtspfleger: Das OLG Hamm übertrug die Entscheidung über den Erbscheinsantrag an den Rechtspfleger des Amtsgerichts. Dies ist zulässig, wenn ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu erteilen ist.

  2. Keine eigene Sachentscheidung: Das OLG Hamm sah sich nicht gehindert, die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen. Das Beschwerdegericht kann von der eigenen Sachentscheidung absehen, wenn es die Entscheidung über den Erbscheinsantrag dem Rechtspfleger überträgt.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht, dass ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu erteilen ist, wenn eine letztwillige Verfügung formunwirksam ist.

Die Entscheidung über den Erbscheinsantrag kann in diesem Fall an den Rechtspfleger übertragen werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…
Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Januar 30, 2025
Anfechtung Testament später geborener PflichtteilsberechtigterRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.09.2024…
Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Januar 30, 2025
Verzicht auf den ZusatzpflichtteilRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) über…