Erbschein – Bindung Nachlassgericht an Feststellungsurteil

April 7, 2019

Erbschein – Bindung Nachlassgericht an Feststellungsurteil

OLG Frankfurt am Main 07.05.2015 – 20 W 371/13

RA und Notar Krau

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 07.05.2015 (Az. 20 W 371/13) ging es um die Frage, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens

an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil gebunden ist, das in einem Zivilprozess zwischen den Beteiligten des Erbscheinverfahrens ergangen ist.

Im konkreten Fall hatten die Beteiligten zu 2) bis 4) ein Feststellungsurteil beim Landgericht Darmstadt erwirkt, das ihnen bestimmte Erbteile zusprach.

Der Beteiligte zu 1), der ein anderes Testament für wirksam hielt, legte gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, das die Erbscheinerteilung an das Urteil des Landgerichts Darmstadt band, Beschwerde ein.

Das OLG Frankfurt stellte fest, dass das Nachlassgericht in einem solchen Fall an das rechtskräftige Urteil gebunden ist, auch wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

Ein Versäumnisurteil ist ein Urteil, das ergeht, wenn eine Partei im Zivilprozess nicht erscheint oder sich nicht verteidigt.

Das Gericht betonte, dass rechtskräftige Urteile im Zivilprozess Bindungswirkung haben und auch für nachfolgende Verfahren, wie das Erbscheinsverfahren, maßgeblich sind.

Erbschein – Bindung Nachlassgericht an Feststellungsurteil

Diese Bindungswirkung kann nicht aufgrund der Art des Urteils relativiert werden, da das Prinzip der Rechtskraft auch im Nachlassverfahren gilt.

Das Gericht lehnte die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ab, da das Feststellungsurteil des Landgerichts Darmstadt die Erbfolge verbindlich geklärt hatte.

Zudem wies es den Antrag des Beteiligten zu 1) auf Verfahrenskostenhilfe zurück, da dieser die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hatte.

Die Entscheidung unterstreicht, dass das Nachlassgericht an rechtskräftige Feststellungsurteile gebunden ist, und dass eine Durchbrechung

dieser Bindungswirkung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, etwa bei sittenwidriger Ausnutzung des Urteils, was hier jedoch nicht vorlag.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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