Erbschein Nachweis bei unauffindbarem Testament

August 17, 2017

Erbschein Nachweis bei unauffindbarem Testament

OLG Schleswig 3 Wx 44/10

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in diesem Fall über die Erteilung eines Erbscheins an die Beteiligte zu 1. zu entscheiden,

die behauptete, Alleinerbin des Erblassers aufgrund eines unauffindbaren Testaments zu sein.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Wer sich auf ein unauffindbares Testament beruft, muss die formgültige Errichtung und den Inhalt des Testaments beweisen.
  • Ist nur ein Teil der Verfügungen des unauffindbaren Testaments feststellbar, kann dieser Teil nur ausnahmsweise Grundlage eines erbrechtlichen Anspruchs sein, wenn der Gesamtwille des Erblassers insoweit erkennbar ist.
  • Ist bewiesen, dass der Erblasser ein formgültiges Testament errichtet hat, trägt die Feststellungslast hinsichtlich einer späteren absichtlichen Vernichtung des Testaments als Widerruf derjenige, der sich auf die Ungültigkeit des Testaments beruft.

Sachverhalt:

Erbschein Nachweis bei unauffindbarem Testament

Die Beteiligte zu 1. beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin des Erblassers.

Sie behauptete, der Erblasser habe ein handschriftliches Testament errichtet, in dem er sie zur Alleinerbin eingesetzt habe.

Das Testament konnte jedoch nicht aufgefunden werden.

Die Beteiligten zu 2. und 3., die Söhne des Erblassers, bestritten die Existenz des Testaments.

Entscheidung:

Das Oberlandesgericht Schleswig hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies das Nachlassgericht an, der Beteiligten zu 1. den beantragten Erbschein zu erteilen.

Begründung:

  • Die Beteiligte zu 1. hat die formgültige Errichtung und den Inhalt des Testaments bewiesen.
  • Der Zeuge Notar X hat bestätigt, dass der Erblasser ihm ein handschriftliches Testament vorgelegt hat, in dem die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin eingesetzt war.
  • Die Zeugin Z hat bestätigt, dass der Erblasser ihr gegenüber die Existenz des Testaments bestätigt hat.
  • Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Testament weitere Verfügungen enthielt, die die Alleinerbeneinsetzung der Beteiligten zu 1. in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlich berührt hätten.
  • Die Beteiligten zu 2. und 3. haben nicht bewiesen, dass der Erblasser das Testament später vernichtet hat.
  • Es gibt keine Vermutung dafür, dass ein unauffindbares Testament vom Erblasser selbst vernichtet wurde.

Erbschein Nachweis bei unauffindbarem Testament

Konsequenzen:

Die Beteiligte zu 1. ist Alleinerbin des Erblassers.

Die Söhne des Erblassers gehen leer aus.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?

November 9, 2025
Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ein Testament errichten, um ü…
Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…