Erbschein Nachweis bei unauffindbarem Testament
OLG Schleswig 3 Wx 44/10
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in diesem Fall über die Erteilung eines Erbscheins an die Beteiligte zu 1. zu entscheiden,
die behauptete, Alleinerbin des Erblassers aufgrund eines unauffindbaren Testaments zu sein.
Kernaussagen des Beschlusses:
Sachverhalt:
Die Beteiligte zu 1. beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin des Erblassers.
Sie behauptete, der Erblasser habe ein handschriftliches Testament errichtet, in dem er sie zur Alleinerbin eingesetzt habe.
Das Testament konnte jedoch nicht aufgefunden werden.
Die Beteiligten zu 2. und 3., die Söhne des Erblassers, bestritten die Existenz des Testaments.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Schleswig hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies das Nachlassgericht an, der Beteiligten zu 1. den beantragten Erbschein zu erteilen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Beteiligte zu 1. ist Alleinerbin des Erblassers.
Die Söhne des Erblassers gehen leer aus.
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