Erbschein nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen

April 20, 2019

Erbschein nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen

OLG Frankfurt am Main 20 W 140/11

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Erbschein auch nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen erteilt werden kann,

wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte und das anwendbare Recht die Erbeinsetzung zulässt.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin beantragte einen Erbschein nach ihrem verstorbenen Ehemann, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte.

Der Erblasser war französischer Staatsbürger, hatte aber seinen letzten Wohnsitz in Deutschland.

Das Nachlassgericht lehnte die Erteilung eines Erbscheins ab, da kein wirksames Testament vorliege.

Entscheidungsgründe:

Erbschein nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen 

Das OLG Frankfurt am Main hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und wies dieses an, den Erbschein zu erteilen.

Anwendbares Recht:

Zwar sei grundsätzlich das französische Recht anwendbar gewesen, da der Erblasser französischer Staatsbürger war.

Das französische Recht verweise aber im Hinblick auf den letzten Wohnsitz des Erblassers auf das deutsche Recht.

Formgültigkeit:

Die Eheleute hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet.

Dies sei nach deutschem Recht formgültig, auch wenn es nach französischem Recht unzulässig sei.

Auslegung des Testaments:

Das gemeinschaftliche Testament sei als gegenseitiges Schenkungsversprechen von Todes wegen auszulegen.

Die Eheleute hätten sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.

Erbscheinserteilung:

Da die Voraussetzungen für die Erbscheinserteilung vorlägen, sei der Erbschein zu erteilen.

Dies gelte auch, wenn der Erbschein nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen beantragt werde.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Sachlicher Anwendungsbereich des Erbscheins: Ein Erbschein kann auf das gesamte Nachlassvermögen oder nur auf einen Teil davon beschränkt werden.
  • Letzter Wohnsitz: Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, kann ein Erbschein auch nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen erteilt werden.
  • Anwendbares Recht: Ist nach dem anwendbaren Recht die Erbeinsetzung wirksam, kann ein Erbschein erteilt werden.
  • Gemeinschaftliches Testament: Ein gemeinschaftliches Testament ist nach deutschem Recht formgültig.
  • Schenkungsversprechen von Todes wegen: Ein gemeinschaftliches Testament kann als gegenseitiges Schenkungsversprechen von Todes wegen ausgelegt werden.

Praxisrelevanz:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ist von Bedeutung für die Praxis der Nachlassgerichte.

Sie zeigt, dass ein Erbschein auch nur für das in Deutschland befindliche Nachlassvermögen erteilt werden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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