
Erbschein Tierheim als Erbe
OLG Düsseldorf I-3 Wx 257/16
Insolvenzverfahren,
Rechtsnachfolge,
Bestimmung eines Ersatzerben
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, wer Erbe wird, wenn ein Tierheimverein,
der in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde, nach der Testamentserrichtung insolvent wird und seinen Betrieb an einen Dritten überträgt.
Der Fall:
Ein Mann verstarb im Jahr 2015 und hinterließ ein notarielles Testament aus dem Jahr 2004.
In diesem Testament hatte er den Verein „Tierheim … Kleve e.V.“ als Alleinerben eingesetzt.
Der Verein betrieb ein Tierheim in Kranenburg-Mehr.
Der Erblasser hatte in seinem Testament explizit darauf verzichtet, einen Ersatzerben für den Fall des Erlöschens des Vereins zu benennen.
Nach der Testamentserrichtung, aber vor dem Tod des Erblassers, wurde über das Vermögen des Tierheimvereins das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter verkaufte das Inventar des Tierheims, einschließlich der Tiere, an einen Dritten, der den Betrieb des Tierheims an derselben Adresse fortführte.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte der Dritte beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben auswies.
Dem Antrag wurde stattgegeben.
Der Insolvenzverwalter des Tierheimvereins legte gegen die Erteilung des Erbscheins Beschwerde ein,
da er der Ansicht war, dass der Verein trotz Insolvenz der rechtmäßige Erbe sei.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde des Insolvenzverwalters zurück und bestätigte die Erteilung des Erbscheins an den Dritten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass bei der Auslegung eines Testaments der mutmaßliche Wille des Erblassers im Vordergrund steht.
Im vorliegenden Fall war es der Wille des Erblassers, dass sein Nachlass den Tieren im Tierheim zugutekommt.
Da der ursprünglich als Erbe eingesetzte Verein insolvent war, wurde der Dritte, der den Betrieb des Tierheims fortführte, als Erbe eingesetzt.
Rechtliche Aspekte:
Hinweise für die Praxis:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Einklang mit der Rechtsprechung steht
und die Bedeutung der ergänzenden Testamentsauslegung zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Erblassers unterstreicht.
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