Erbschein trotz fragwürdiger Testamente zweifelhafte Testierfähigkeit

August 1, 2017

Erbschein trotz fragwürdiger Testamente zweifelhafte Testierfähigkeit

OLG Hamm 10 W 155/12

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 16. April 2014 befasst sich mit der Frage,

welches von mehreren Testamenten einer Erblasserin wirksam ist und ob ihr ein Erbschein erteilt werden kann.

Der Fall:

Erbschein trotz fragwürdiger Testamente zweifelhafte Testierfähigkeit

Die Erblasserin hatte drei Testamente hinterlassen: ein eigenhändiges Testament, ein notarielles Testament und ein weiteres eigenhändiges Testament auf einer Weihnachtskarte.

Es waren Zweifel an ihrer Testierfähigkeit aufgekommen.

Das Nachlassgericht wies die Erbscheinsanträge der Beteiligten zurück.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das OLG Hamm änderte die Entscheidung des Nachlassgerichts und erteilte der Beteiligten zu 2) (einer Stiftung) einen Erbschein.

Das notarielle Testament war wirksam, da die Erblasserin testierfähig war und kein Beurkundungsverbot für den Notar bestand.

Das letzte Testament auf der Weihnachtskarte war unwirksam, da es der Erblasserin am Testierwillen fehlte.

Zentrale Punkte des Beschlusses:

Erbschein trotz fragwürdiger Testamente zweifelhafte Testierfähigkeit

  • Testierfähigkeit: Die Erblasserin war testierfähig, da sie die Bedeutung ihrer Willenserklärung einschätzen und danach handeln konnte. Eine leichte Gedächtnisschwäche steht der Testierfähigkeit nicht entgegen.
  • Beurkundungsverbot: Für den Notar, der das Testament beurkundete, bestand kein Beurkundungsverbot, da er aus dem Testament keinen persönlichen Vorteil zog.
  • Testierwille: Der Erblasserin fehlte bei der Abfassung des letzten Testaments der Testierwille, da sie lediglich eine Gedächtnisstütze für ein späteres Testament erstellen wollte.
  • Auslegung von Testamenten: Bei der Auslegung von Testamenten ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen. Zweifelhafte Fälle sind im Sinne des Erblassers auszulegen.
  • Erbschein: Die Beteiligte zu 2) hatte Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin, da sie im wirksamen Testament als Erbin eingesetzt worden war.

Bedeutung des Beschlusses:

Der Beschluss liefert wichtige Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit von Testamenten und die Erteilung eines Erbscheins.

Er zeigt, dass auch bei Zweifeln an der Testierfähigkeit ein Testament wirksam sein kann, wenn die Testierfähigkeit im Einzelfall nachgewiesen werden kann.

Der Beschluss hat damit große praktische Bedeutung für die Abwicklung von Erbfällen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Februar 9, 2025
Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnenBeschluss OLG Celle vom 02.12.2024 (6 W 142/24) zum ErbscheinsverfahrenRA u…
Nachweis Errichtung Testament

Nachweis Errichtung Testament

Februar 9, 2025
Nachweis Errichtung TestamentOLG Brandenburg Beschluss vom 28.11.2024 – 3 W 131/24RA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des O…
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Februar 9, 2025
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im ErbscheinsverfahrenBeschluss OLG Brandenburg vom 30.12.2024 – 11 VA 3/24RA und Notar Krau…