Erbscheinerteilung Beweiswürdigung zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments

Juni 16, 2019

Erbscheinerteilung Beweiswürdigung zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 033/04

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (1Z BR 033/04) befasst sich mit der Überprüfung der Echtheit eines handschriftlichen Testaments im Rahmen eines Erbscheinerteilungsverfahrens.

Der Fall begann mit dem Tod des Erblassers, der eine Tochter (Beteiligte zu 1), eine Stieftochter (Beteiligte zu 2) und eine Lebensgefährtin (Beteiligte zu 3) hinterließ.

Die Beteiligte zu 3 legte ein handschriftliches Testament vor, das die Beteiligten zu gleichen Teilen als Erben einsetzte.

Die Beteiligte zu 1 bestritt jedoch die Echtheit des Testaments und forderte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist.

Das Nachlassgericht holte ein Schriftsachverständigengutachten ein, das zu dem Schluss kam, dass der Text des Testaments wahrscheinlich nicht vom Erblasser stamme, während die Unterschrift vermutlich echt sei.

Erbscheinerteilung Beweiswürdigung zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments

Die Beteiligte zu 3 legte daraufhin ein Privatgutachten vor, das das Gegenteil behauptete.

Dennoch entschied das Nachlassgericht zugunsten der gesetzlichen Erbfolge und kündigte an, der Beteiligten zu 1 einen Erbschein auszustellen.

Gegen diese Entscheidung legte die Beteiligte zu 3 Beschwerde ein, die jedoch vom Landgericht zurückgewiesen wurde.

Sie legte daraufhin eine weitere Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein, die ebenfalls keinen Erfolg hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Es argumentierte, dass das Landgericht sich zu Recht auf das gerichtlich eingeholte Gutachten stützte, welches aufgrund umfassender Untersuchungen

zu dem Ergebnis kam, dass der Testamentstext nicht vom Erblasser stamme.

Erbscheinerteilung Beweiswürdigung zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments

Das vom Landgericht berücksichtigte Gutachten wurde als schlüssig und methodisch korrekt bewertet, während das Privatgutachten

aufgrund fehlender Tatsachengrundlagen und unzureichender Analysen abgelehnt wurde.

Das Gericht sah keine Notwendigkeit, ein weiteres Gutachten einzuholen, da keine Mängel im vorliegenden Gutachten festgestellt wurden.

Die Aussagen der Zeugen, die den Testamentsvorgang nicht direkt beobachtet hatten, stützten zusätzlich die Zweifel an der Echtheit des Testaments.

Schließlich entschied das Gericht, dass das Landgericht zu Recht die gesetzliche Erbfolge durch die Beteiligte zu 1 festgestellt hatte und die Beschwerde der Beteiligten zu 3 unbegründet war.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigte,

indem es die Echtheit des Testaments anzweifelte und die gesetzliche Erbfolge anerkannte.

Die Beteiligte zu 3 musste die Kosten des Verfahrens tragen, und der Wert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 8.818,59 Euro festgesetzt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge