Erbscheinsantrag 2 Testamente unklare Datierung und formale Mängel

Februar 3, 2018

Erbscheinsantrag 2 Testamente unklare Datierung und formale Mängel

OLG Schleswig 3 Wx 53/15

Beschluss 16.07.2015

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2015 behandelt eine Erbschaftsstreitigkeit,

in der der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen wurde.

Hintergrund des Falls ist das Erbe eines 1921 geborenen deutschen Staatsbürgers, dessen Frau und Tochter 2004 vorverstorben sind.

Der Erblasser hinterlegte 2008 ein notarielles Testament, in dem er seinen Neffen, den Beteiligten zu 2), als Alleinerben einsetzte.

Erbscheinsantrag 2 Testamente unklare Datierung und formale Mängel

Später tauchte ein handschriftliches Dokument mit der Überschrift

„Mein heutiges Testament“

auf, das die Nichte des Erblassers, die Beteiligte zu 1), als Erbin einsetzte.

Das Amtsgericht Lübeck hatte zunächst zugunsten der Beteiligten zu 1) entschieden und sie als Erbin anerkannt.

Der Beteiligte zu 2) legte jedoch Beschwerde ein, da Zweifel an der Gültigkeit des handschriftlichen Testaments bestanden.

Insbesondere die Datierung des Testaments war unklar, und es wurde bezweifelt, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig war.

Ein Gutachten bestätigte zwar die Testierfähigkeit, doch die unklare Datierung und formale Mängel,

wie die falsche Währungsangabe (DM statt Euro), führten zu erheblichen Zweifeln an der Gültigkeit des Testaments.

Erbscheinsantrag 2 Testamente unklare Datierung und formale Mängel

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass das handschriftliche Testament aufgrund der unsicheren Datierung nicht als gültig angesehen werden kann.

Es war nicht eindeutig nachweisbar, dass dieses Testament später als das notarielle Testament von 2008 errichtet wurde.

Daher wurde der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Ausstellung eines Erbscheins abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen wurden der Beteiligten zu 1) auferlegt, während dem Beteiligten zu 2) Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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