Erbscheinsantrag – AG Köln 39 VI 44/16
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb im Krankenhaus.
Seine Lebensgefährtin (Antragstellerin) beantragte einen Erbschein als Alleinerbin und legte ein Schreiben vor, das als Nottestament bezeichnet wurde.
In diesem Schreiben erklärten drei Zeugen, dass der Erblasser seinen gesamten Besitz seiner Lebensgefährtin vermachen wolle.
Das Schreiben trug jedoch nicht die Unterschrift des Erblassers, sondern nur die Unterschriften der Zeugen.
Einer der Zeugen war der Sohn der Antragstellerin.
Problematik:
Entscheidung des AG Köln:
Das AG Köln wies den Erbscheinsantrag zurück.
Das vorgelegte Schreiben war kein wirksames Nottestament.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die strengen Formvorschriften für Nottestaments und die Bedeutung der Zeugen für die Wirksamkeit des Testaments.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Glaubwürdigkeit der Zeugen sorgfältig prüfen müssen und dass eine weitere Beweisaufnahme erforderlich sein kann, um die Tatsachen festzustellen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.