
Erbscheinsantrag – Auslegung Testament – OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18
Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 5. November 2018 wird durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geändert, und der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins wird abgewiesen.
Die Kosten der Beweisaufnahme werden zwischen den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte geteilt.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt, und auch die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen beiden Parteien gleichermaßen aufgeteilt.
Im Kern drehte sich der Fall um die Auslegung zweier Testamente des Erblassers, der im Januar 2015 ein erstes handschriftliches Testament erstellte, in dem er seine damalige Lebensgefährtin (die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin für bestimmte Nachlassgegenstände einsetzte.
Im Januar 2017 erstellte der Erblasser ein weiteres Testament, in dem er seine nunmehrige Ehefrau (Beteiligte zu 1) erneut als Alleinerbin einsetzte und dem Beteiligten zu 2 (seinem Sohn) einen „Erbanteil“ zusprach, den dieser erst im Alter von 30 Jahren erhalten sollte.
Das Nachlassgericht entschied zunächst zugunsten der Beteiligten zu 1 und hielt sie für die Alleinerbin.
Der Beteiligte zu 2 focht dies an, bezweifelte die Echtheit des Testaments und argumentierte, er solle mindestens einen Erbanteil erhalten, der bis zu seinem 30. Lebensjahr verwaltet werden sollte.
Das OLG Düsseldorf entschied schließlich, dass die Beteiligte zu 1 nicht die Alleinerbin sei.
Vielmehr deuteten die Umstände auf eine Vor- und Nacherbschaft hin:
Die Beteiligte zu 1 solle als Vorerbin eingesetzt sein, während der Beteiligte zu 2 als Nacherbe ab seinem 30. Lebensjahr einen Bruchteil des Nachlasses erhalten solle.
Beide Parteien tragen die Gerichtskosten, und jeder trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen