
Erbscheinsantrag – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 14/02
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in einem Testament aus dem Jahr 1982 ihren Ehemann (Beteiligter zu 1) als Vorerben und ihre drei Kinder aus früheren Ehen (Beteiligte zu 2 bis 4) als Nacherben eingesetzt.
Im Jahr 1987 errichtete sie ein weiteres Testament, in dem sie für den Fall eines gemeinsamen Todes mit ihrem Ehemann im Urlaub ihre Kinder als Erben einsetzte.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Ehemann einen Erbschein als Vorerbe.
Der Sohn der Erblasserin (Beteiligter zu 2) legte dagegen Beschwerde ein und machte geltend, dass das spätere Testament das frühere Testament aufgehoben habe.
Problematik:
Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die weitere Beschwerde des Sohnes zurück.
Das Testament von 1987 hatte das Testament von 1982 nicht widerrufen.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für den Widerruf eines Testaments und die Auslegung von Testamenten mit bedingten Erbeinsetzungen.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Testamente im Einzelfall sorgfältig auslegen müssen, um den Willen des Erblassers zu ermitteln.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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