Erbscheinsantrag – OLG Hamm 15 W 476/99
Sachverhalt:
Der Erblasser, der weder schreiben noch sprechen konnte, errichtete ein notarielles Testament, in dem er seinen Sohn (Beteiligten zu 1) als Alleinerben einsetzte.
Das Amtsgericht wollte dem Sohn einen Erbschein erteilen.
Das Landgericht hob diese Entscheidung jedoch auf, da das Testament formunwirksam sei.
Der Sohn legte daraufhin Beschwerde ein.
Problematik:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die weitere Beschwerde des Sohnes zurück.
Das Testament war formunwirksam.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für öffentliche Testamente und die Bedeutung der Vertrauensperson bei der Testamentserrichtung durch schreib- und sprechunfähige Personen.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Formgültigkeit von Testamenten sorgfältig prüfen müssen und dass die fehlende Hinzuziehung einer Vertrauensperson zur Unwirksamkeit des Testaments führen kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.