Erbscheinserteilungsverfahren Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 10/01
Dieser Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 21. Februar 2001 (Az. 1Z BR 10/01) behandelt die Bedeutung
der Ankündigungsfrist in einem Vorbescheid im Erbscheinsverfahren und die Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin die “Diakonissen in S” zu ihren Erben eingesetzt hat.
Sachverhalt
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament die “Diakonissen in S” als Erben eingesetzt. Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung waren in S jedoch keine Diakonissen mehr tätig.
Die Schwester und die Nichte der Erblasserin (die Beteiligten zu 1 und 2) beantragten einen Erbschein entsprechend der gesetzlichen Erbfolge.
Die Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg (die Beteiligte zu 4), die früher die Diakonissen nach S entsandt hatte, machte geltend, dass sie die Erbin sei.
Kernaussagen des Beschlusses
Das BayObLG wies die weitere Beschwerde der Schwester und der Nichte zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, die Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg als Erbin einzusetzen.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung und die Berücksichtigung des Erblasserwillens.
Auch wenn die Formulierung im Testament nicht eindeutig ist, kann durch Auslegung ermittelt werden, welche Person die Erblasserin als Erben einsetzen wollte.
Der Beschluss betont auch die Bedeutung des lebensgeschichtlichen Zusammenhangs und des regionalen Bezugs bei der Auslegung.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Gestaltung von Testamenten.
Es ist wichtig, die Person des Erben eindeutig zu bezeichnen.
Sollte der Erblasser eine Institution als Erben einsetzen wollen, ist es ratsam, den vollständigen Namen und die Anschrift der Institution im Testament anzugeben.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.