Erbscheinsverfahren: Anforderungen an ein Schriftsachverständigengutachten zum Nachweis der Echtheit bzw. Unechtheit eines Testaments
LG Duisburg 7 T 91/10
Das Landgericht Duisburg befasste sich in diesem Beschluss mit den Anforderungen an ein Schriftsachverständigengutachten,
das im Erbscheinsverfahren zum Nachweis der Echtheit bzw. Unechtheit eines handschriftlichen Testaments eingeholt wird.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Die Ehefrau des Erblassers beantragte einen Alleinerbschein basierend auf einem handschriftlichen Testament.
Die Echtheit des Testaments wurde von den Beteiligten zu 4. und 5. bestritten.
Das Amtsgericht holte ein Gutachten eines Sachverständigen ein, der die Echtheit des Testaments anzweifelte.
Die Ehefrau legte Beschwerde ein.
Entscheidung:
Das Landgericht Duisburg hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies dieses an, der Ehefrau den Alleinerbschein zu erteilen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Ehefrau erhielt den Alleinerbschein.
Die Gerichtskosten wurden den Beteiligten zu 4. und 5. auferlegt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.