Erbscheinsverfahren Klärung der Rechtsnachfolge ägyptisches Recht

November 8, 2018

Erbscheinsverfahren Klärung der Rechtsnachfolge ägyptisches Recht

OLG Hamm 15 W 117/04

RA und Notar Krau

In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (15 W 117/04) ging es um ein Erbscheinsverfahren zur Klärung der Rechtsnachfolge nach einem ägyptischen Zahnarzt,

der in Deutschland lebte und dort verstarb.

Der Erblasser war ägyptischer Staatsangehöriger und muslimischen Glaubens.

Nach seinem Tod entbrannte ein Streit zwischen seinen nicht-muslimischen Kindern und seinen muslimischen Geschwistern über das Erbe.

Die Kinder des Erblassers, die keine Muslime waren, beantragten einen Erbschein, der sie als Erben ausweist.

Sie argumentierten, dass nach ägyptischem Recht der Sohn zwei Drittel und die Tochter ein Drittel des Nachlasses erben sollten.

Die Geschwister des Erblassers hingegen beantragten einen Erbschein, der sie als Erben ausweist,

und beriefen sich dabei auf ägyptisches Recht, das Nicht-Muslime von der Erbfolge ausschließt.

Erbscheinsverfahren Klärung der Rechtsnachfolge ägyptisches Recht

Das Amtsgericht Essen hatte ursprünglich entschieden, dass das deutsche Nachlassgericht für die Erteilung eines Erbscheins,

der das gesamte Vermögen des Erblassers umfasst, nicht zuständig sei.

Es kündigte jedoch an, einen Erbschein zu erteilen, der auf den in Deutschland befindlichen Nachlass beschränkt ist und die Kinder zu Erben erklärt.

Das Gericht sah den Ausschluss der Kinder von der Erbfolge nach ägyptischem Recht als Verstoß gegen den deutschen „ordre public“ an.

Die Geschwister legten dagegen Beschwerde ein und argumentierten, dass der Fall keine ausreichende Inlandsbeziehung habe,

da der Erblasser in den letzten Jahren seines Lebens überwiegend in Ägypten lebte und plante, sich dauerhaft dorthin zurückzuziehen.

Das Landgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies an, den Geschwistern einen Erbschein

nach ägyptischem Recht zu erteilen, der die Kinder des Erblassers von der Erbfolge ausschließt.

Es argumentierte, dass der Ausschluss der Kinder vom Erbe aufgrund ihrer Religion nicht gegen den deutschen „ordre public“ verstoße.

Erbscheinsverfahren Klärung der Rechtsnachfolge ägyptisches Recht

Das Oberlandesgericht Hamm entschied jedoch, dass die Anwendung ägyptischen Rechts in diesem Fall gegen fundamentale Prinzipien des deutschen Rechts,

insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion, verstoße.

Es stellte fest, dass der Erbrechtsausschluss der Kinder des Erblassers aufgrund ihres nicht-muslimischen Glaubens

gegen Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoße, der eine Diskriminierung aufgrund der Religion verbietet.

Das Gericht wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück, um den Willen des Erblassers zu klären,

da dieser möglicherweise eine Erbfolge nach ägyptischem Recht gewollt haben könnte.

Zusammenfassend entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass eine Diskriminierung aufgrund der Religion bei der Anwendung des ausländischen Erbrechts

im konkreten Fall ausgeschlossen werden müsse, wenn dies im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechtsordnung steht.

Die Sache wurde zur weiteren Klärung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge