Erbscheinverfahren – Brandenburgisches OLG 3 W 79/18
Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (3 W 79/18) hebt eine Entscheidung des Amtsgerichts Bad Liebenwerda auf,
das den Antrag einer Frau abgelehnt hatte, ihr einen Erbschein für den Nachlass ihres verstorbenen Ehemanns zu erteilen.
Die Frau hatte behauptet, dass sie zusammen mit dem Verstorbenen, der ihr Onkel und späterer Ehemann war, ein gemeinsames Testament errichtet habe, in dem sie zu 61 % als Erbin eingesetzt sei.
Die Originalurkunde dieses Testaments war nicht mehr auffindbar, aber die Antragstellerin konnte eine digitale Kopie vorlegen, die sie im Jahr 2003 erstellt hatte.
Das Amtsgericht hatte zunächst den Antrag abgelehnt, da es Zweifel an der Echtheit und der formellen Wirksamkeit der vorgelegten Kopie des Testaments hatte.
Das Oberlandesgericht hingegen kam nach einer erneuten Prüfung des Falls, einschließlich der Anhörung der Beteiligten und der Vernehmung einer Zeugin,
zu dem Schluss, dass die vorgelegte Kopie des Testaments mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Original entspricht, das der Verstorbene eigenhändig erstellt hatte.
Die Zeugin bestätigte, das Testament auf dem Laptop der Antragstellerin gesehen zu haben, und es gab keine schlüssigen Hinweise darauf, dass das Dokument eine Fälschung sei.
Das Gericht argumentierte, dass es möglich sei, ein Erbrecht auch ohne Originalurkunde nachzuweisen, sofern glaubwürdige Beweise für die Existenz und den Inhalt des Testaments vorliegen.
Auf dieser Grundlage entschied das Oberlandesgericht, dass die Antragstellerin einen Erbschein erhalten soll, der sie zu 61 % als Erbin ausweist.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner, die Kinder des Verstorbenen aus erster Ehe, die ebenfalls Erbansprüche geltend gemacht hatten.
Der Verfahrenswert wurde auf 80.000 Euro festgesetzt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.