ErbStbescheid kann nach § 6 II + § 5 II BewG geändert werden wenn nachträglich wirtschaftliche Belastung – FG Schleswig-Holstein 3 K 112/13

Juni 4, 2022

ErbStbescheid kann nach § 6 II + § 5 II BewG geändert werden wenn nachträglich wirtschaftliche Belastung – FG Schleswig-Holstein 3 K 112/13

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Sachverhalt:

  • Erblasser verstirbt im Jahr 2007.
  • Im Jahr 2008 wird Erbschaftsteuerbescheid erlassen, ohne dass eine Einkommensteuernachzahlung aus Beteiligung des Erblassers an einer KG berücksichtigt wird.
  • Im Jahr 2011 ändert das Finanzamt die Gewinnfeststellung der KG und es kommt zu einer Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2007.
  • Erben beantragen im Jahr 2012 die Änderung des Erbschaftsteuerbescheids und Berücksichtigung der Einkommensteuernachzahlung als Nachlassverbindlichkeit.

Streitfrage:

Kann der Erbschaftsteuerbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geändert werden, um die Einkommensteuernachzahlung als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen?

Entscheidung:

ErbStbescheid kann nach § 6 II + § 5 II BewG geändert werden wenn nachträglich wirtschaftliche Belastung – FG Schleswig-Holstein 3 K 112/13

  • Ja, der Erbschaftsteuerbescheid kann geändert werden.
  • Die Änderungsmöglichkeit ergibt sich aus § 6 Abs. 2 BewG i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG.
  • Die wirtschaftliche Belastung durch die Einkommensteuernachzahlung ist eine gesetzliche Bedingung, die erst mit Festsetzung der Einkommensteuer im Jahr 2012 eingetreten ist.
  • Die Änderung ist auch nicht durch die Festsetzungsverjährung ausgeschlossen, da § 6 Abs. 2 BewG eine Spezialvorschrift ist, die die Änderung des Bescheids unabhängig von der Festsetzungsverjährung ermöglicht.

Leitsätze:

  • Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG geändert werden, wenn nachträglich eine wirtschaftliche Belastung eintritt.
  • Die wirtschaftliche Belastung durch die Einkommensteuer ist eine gesetzliche Bedingung, die erst mit Festsetzung der Einkommensteuer im Jahr 2012 eingetreten ist.

Hinweis:

Die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist möglich, dass die Revision beim BFH zugelassen wird.

Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG geändert werden, wenn nachträglich eine wirtschaftliche Belastung eintritt.

Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, die Einkommensteuerschuld des Erblassers aus dem Bescheid des Finanzamts C vom 16.07.2012 anteilig in Höhe von 60.115,74 € als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen und die bisher festgesetzte Erbschaftsteuer entsprechend herabzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

paragraph, law, symbol

Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für Erschließungsbeiträge

September 24, 2024
Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für ErschließungsbeiträgeZusammenfassung RA und …
brown crucifix

Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

September 24, 2024
Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale ZuständigkeitZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Amtsgeri…
angel, figure, statue

Urteil LG Detmold 18.04.2024 – 04 O 275/23 – Bereicherung Nachlass

September 24, 2024
Urteil LG Detmold 18.04.2024 – 04 O 275/23 – Bereicherung NachlassZusammenfassung RA und Notar KrauTenor:Der Beklagte (Testamentsv…