Erbunwürdigkeit Fälschung eines Testaments

August 30, 2017

Erbunwürdigkeit Fälschung eines Testaments

Verzeihung des Erblassers

OLG Frankfurt am M 24 U 6/05

Urt. v. 27.04.2007,

RA und Notar Krau

Der Kläger beantragte die Feststellung der Erbunwürdigkeit der Beklagten, da diese ein Testament gefälscht habe.

Das Landgericht gab der Klage statt und erklärte die Beklagte für erbunwürdig.

Die Beklagte legte Berufung ein und machte geltend, dass die Unterschrift des Erblassers echt sei und dieser die Fälschung verziehen habe.

Rechtliche Würdigung:

Erbunwürdigkeit Fälschung eines Testaments

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main musste entscheiden, ob die Beklagte ein Testament gefälscht hatte und ob der Erblasser ihr dies verziehen hatte.

Entscheidung:

Das OLG Frankfurt am Main wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts. Die Beklagte war wegen der Fälschung eines Testaments erbunwürdig.

Begründung:

  • Fälschung des Testaments: Das OLG stützte sich auf mehrere Sachverständigengutachten, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass die Unterschrift des Erblassers unter dem Testament gefälscht war.

  • Keine Zweifel an der Fälschung: Das OLG sah keine Veranlassung, an der Echtheit der Gutachten zu zweifeln. Auch die von der Beklagten vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen konnten die Fälschung nicht widerlegen.

  • Keine Verzeihung: Die Beklagte konnte nicht beweisen, dass der Erblasser ihr die Fälschung verziehen hatte. Eine Verzeihung setzt voraus, dass der Erblasser Kenntnis von der Fälschung hatte. Dies war hier nicht der Fall.

Erbunwürdigkeit Fälschung eines Testaments

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für die Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen der Fälschung eines Testaments.

Die Fälschung muss bewiesen sein und der Erblasser darf dem Täter die Tat nicht verziehen haben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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