Erbunwürdigkeit Tötungsversuch
BGH IV ZR 400/14
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Fall über die Erbunwürdigkeit eines Mannes zu entscheiden, der versucht hatte, seine an Alzheimer erkrankte Ehefrau zu töten.
Der Fall:
Ein Mann und seine Frau hatten sich in einem Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und ihre drei Kinder zu Schlusserben bestimmt.
Die Ehefrau erkrankte an Alzheimer und war im Jahr 2002 nicht mehr kommunikationsfähig.
Sie wurde über eine Magensonde ernährt.
Im Jahr 2012 durchtrennte der Ehemann den Schlauch der Magensonde, um das Leben seiner Frau zu beenden.
Das Pflegepersonal konnte den Schlauch jedoch wieder anschließen.
Die Ehefrau verstarb einen Monat später an einer Lungenentzündung, die in keinem Zusammenhang mit der Tat des Ehemannes stand.
Der Ehemann wurde wegen versuchten Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt.
Der Sohn des Ehepaares klagte daraufhin, dass sein Vater als Erbe seiner Mutter für erbunwürdig erklärt wird.
Das Landgericht gab der Klage statt, das Oberlandesgericht wies sie jedoch ab.
Der Sohn legte daraufhin Revision beim BGH ein.
Die Entscheidung des BGH:
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Zentrale Punkte des Urteils:
BGH IV ZR 400/14
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Erbunwürdigkeit.
Selbst wenn der Täter aus Mitleid handelt, kann er für erbunwürdig erklärt werden, wenn er den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet oder zu töten versucht.
Das Urteil stärkt den Schutz des Erblassers und verhindert, dass Täter durch die Tötung des Erblassers einen Vorteil erlangen.
Offene Fragen:
Der BGH ließ die Frage offen, ob ausnahmsweise keine Erbunwürdigkeit vorliegt, wenn der Erblasser in der Vergangenheit
– auch formlos – geäußert hat, dass er in bestimmten Krankheitsverläufen lebenserhaltende Maßnahmen nicht durchführen lassen möchte.
Diese Frage wird das Oberlandesgericht im weiteren Verfahren zu klären haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.