Erbunwürdigkeit wegen vorsätzlicher Tötung der Erblasserin

Dezember 7, 2018

Erbunwürdigkeit wegen vorsätzlicher Tötung der Erblasserin

LG Köln Urteil 4.9.2018 – 30 O 94/15

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.09.2018 (Az. 30 O 94/15) behandelt die Frage der Erbunwürdigkeit des Beklagten hinsichtlich des Nachlasses der verstorbenen Erblasserin.

Die Kläger, die als Ersatzerben fungieren, streiten darüber, ob der Beklagte, der Ehemann der Erblasserin, aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung der Erblasserin erbunwürdig ist.

Die Erblasserin und der Beklagte hatten einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und Frau Q sowie Herrn S bzw. später den Enkel des Beklagten als Nacherben einsetzten.

Nach dem Tod der Erblasserin und der Verurteilung des Beklagten wegen Totschlags zu elf Jahren Haft, schlug die Schwester der Erblasserin, Frau Q, die Nacherbschaft aus.

Die Kläger, als Ersatzerben von Frau Q, forderten die Feststellung der Erbunwürdigkeit des Beklagten.

Das Gericht entschied zugunsten der Kläger und erklärte den Beklagten für erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

Es stellte fest, dass die Annahme der Erbunwürdigkeit keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung voraussetzt, sondern ausreichend ist, dass die Tötung vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft erfolgt ist.

Erbunwürdigkeit wegen vorsätzlicher Tötung der Erblasserin

Die Ausschlagung durch Frau Q erfolgte rechtzeitig innerhalb der sechsmonatigen Frist nach § 1944 BGB.

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf das vorliegende Strafurteil des LG Köln, wobei es die darin enthaltenen Tatsachen feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung unterzog.

Das Gericht hatte keine Zweifel an der Schuld des Beklagten, insbesondere da die Strafkammer die Beweiswürdigung umfassend und nachvollziehbar dargelegt hatte.

Die Entscheidung ist ein Beispiel dafür, wie strafrechtliche Feststellungen in zivilrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden können.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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