Erbvergleich oder Auslegungsvertrag – postmortal vereinbarte Klarstellungen für Erbschaftsteuer maßgeblich – FG München 4 K 1916/16
Kernaussage:
Postmortale Vereinbarungen, die Unklarheiten in letztwilligen Verfügungen beseitigen, sind für die Erbschaftsteuer maßgeblich, solange sie nicht den Willen des Erblassers grundlegend verändern.
Sachverhalt:
Entscheidung des Gerichts:
Ausblick:
I. Einleitung
A. Sachverhalt
B. Klagegrund
C. Verfahrensverlauf
II. Zulässigkeit der Klage
A. Vorverfahren
B. Sprungklage
C. Klagefrist
III. Erfolg der Klage
A. Hauptantrag und erste Hilfsantrag der Klägerin
1. Rechtliche Grundlagen
2. Argumentation der Klägerin
3. Argumentation des Beklagten
4. Entscheidung des Gerichts
B. Zweiter Hilfsantrag der Klägerin
1. Bedingungen und Zulässigkeit des Antrags
2. Rechtliche Überlegungen
3. Entscheidung des Gerichts
IV. Schlussfolgerung
A. Zusammenfassung der Entscheidung
B. Feststellung der neuen Erbschaftsteuer
V. Ausblick
A. Mögliche weitere rechtliche Schritte
B. Implikationen der Gerichtsentscheidung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.