Erbvergleich über Zugewinnausgleich und Pflichtteil
BFH II R 52/11
Urteil vom 27.9.2012,
Kernaussage:
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in diesem Fall, dass ein Erbvergleich, der sowohl den Zugewinnausgleichsanspruch als auch den Pflichtteilsanspruch umfasst,
dahingehend auszulegen ist, dass sich der Erbe mit einer pauschalen Zahlung von beiden Ansprüchen in gleichem Verhältnis befreien wollte.
Sachverhalt:
Die Klägerin, Witwe des Erblassers, hatte gegen den Erben, den Bruder des Erblassers, Ansprüche auf Zugewinnausgleich und Pflichtteil geltend gemacht.
Die Parteien schlossen einen Erbvergleich, in dem sich der Erbe verpflichtete, einen Pauschalbetrag an die Klägerin zu zahlen.
Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer für den Pflichtteilsanspruch fest.
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt und ging davon aus, dass der Erbvergleich nur den Pflichtteilsanspruch betraf.
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und verwies die Sache zurück.
Das FG muss nun Feststellungen dazu treffen, ob die Klägerin über den Pauschalbetrag hinaus weitere Zahlungen erhalten hat und in welcher Höhe die geltend gemachten Beratungskosten abzugsfähig sind.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Grundsätze der Auslegung von Erbvergleichen, die sowohl den Zugewinnausgleichsanspruch als auch den Pflichtteilsanspruch umfassen.
Es zeigt, dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass der Erbe mit der Pauschalzahlung beide Ansprüche in gleichem Verhältnis tilgen wollte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.