Erbverzicht automatisch auch Pflichtteilsverzicht?

Dezember 6, 2024

Erbverzicht automatisch auch Pflichtteilsverzicht?

RA und Notar Krau

Ja, ein Erbverzicht enthält automatisch auch einen Pflichtteilsverzicht.

Hier ist warum:

  • Der Pflichtteil ist Teil des Erbrechts: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen (z.B. Kindern, Ehegatten) zusteht, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden.
  • Erbverzicht umfasst alle Erbansprüche: Ein Erbverzicht bedeutet, dass man auf alle Erbansprüche verzichtet, sowohl auf den gesetzlichen Erbteil als auch auf etwaige testamentarische Zuwendungen. Da der Pflichtteil ein Teil des Erbrechts ist, ist er im Erbverzicht eingeschlossen.

Wichtige Punkte:

  • Form des Erbverzichts: Ein Erbverzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
  • Auswirkungen des Erbverzichts: Durch den Erbverzicht wird der Verzichtende so behandelt, als wäre er vor dem Erblasser verstorben. Sein Erbteil fällt an seine eigenen Erben oder, falls er keine hat, an die anderen Erben des Erblassers.
  • Widerruf des Erbverzichts: Ein Erbverzicht kann in der Regel nicht widerrufen werden.

Erbverzicht automatisch auch Pflichtteilsverzicht?

Unterschied zum Pflichtteilsverzicht:

Es gibt auch die Möglichkeit, nur auf den Pflichtteil zu verzichten, ohne auf das gesamte Erbe zu verzichten.

Dies wird als Pflichtteilsverzicht bezeichnet.

In diesem Fall bleibt der Verzichtende Erbe und hat Anspruch auf seinen gesetzlichen Erbteil, falls er nicht enterbt wurde.

Zusammenfassend:

Ein Erbverzicht ist umfassender als ein Pflichtteilsverzicht und beinhaltet automatisch auch den Verzicht auf den Pflichtteil.

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