Erbverzicht automatisch auch Pflichtteilsverzicht?
Ja, ein Erbverzicht enthält automatisch auch einen Pflichtteilsverzicht.
Hier ist warum:
Wichtige Punkte:
Unterschied zum Pflichtteilsverzicht:
Es gibt auch die Möglichkeit, nur auf den Pflichtteil zu verzichten, ohne auf das gesamte Erbe zu verzichten.
Dies wird als Pflichtteilsverzicht bezeichnet.
In diesem Fall bleibt der Verzichtende Erbe und hat Anspruch auf seinen gesetzlichen Erbteil, falls er nicht enterbt wurde.
Zusammenfassend:
Ein Erbverzicht ist umfassender als ein Pflichtteilsverzicht und beinhaltet automatisch auch den Verzicht auf den Pflichtteil.