Erfordernis der Voreintragung einer Erbengemeinschaft bei Auseinandersetzung durch Abschichtungsvereinbarung

Juli 6, 2019

Erfordernis der Voreintragung einer Erbengemeinschaft bei Auseinandersetzung durch Abschichtungsvereinbarung

OLG München 34 Wx 13/18

RA und Notar Krau

Das OLG München hatte in seinem Beschluss über die Frage zu entscheiden, ob die Voreintragung einer Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich ist,

wenn sich die Erben durch eine Abschichtungsvereinbarung auseinandersetzen.

Sachverhalt:

Die Erblasserin war als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen.

Nach ihrem Tod schlossen die Erben eine Abschichtungsvereinbarung, nach der ein Erbe das Grundstück gegen Zahlung einer Abfindung an die anderen Erben erhielt.

Das Grundbuchamt verlangte für die Eintragung des Alleineigentümers die Voreintragung der Erbengemeinschaft.

Entscheidung des Gerichts:

Erfordernis der Voreintragung einer Erbengemeinschaft bei Auseinandersetzung durch Abschichtungsvereinbarung

Das OLG München hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts teilweise auf und entschied, dass die Voreintragung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich ist.

Begründung:

  • Grundsatz der Voreintragung:
    • Gemäß § 39 GBO soll eine Eintragung im Grundbuch nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht betroffen ist, als Berechtigter eingetragen ist.
  • Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz:
    • § 40 Abs. 1 GBO bestimmt, dass § 39 GBO nicht anzuwenden ist, wenn der Erbe des eingetragenen Eigentümers ein Recht überträgt.
    • In diesem Fall soll dem Erben die Voreintragung und damit verbundene Kosten erspart bleiben.
  • Abschichtungsvereinbarung:
    • Bei einer Abschichtungsvereinbarung übertragen die Miterben ihre Erbanteile auf einen Miterben.
    • Streitig war, ob § 40 GBO analog angewendet werden kann, wenn durch die Abschichtung ein Alleineigentümer entsteht.
  • Analoge Anwendung von § 40 GBO:
    • Das OLG München entschied, dass § 40 GBO analog anwendbar ist.
    • Die Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich.
    • Dies vereinfacht das Verfahren und spart Kosten.
  • Nachweis der Erbfolge:
    • Das OLG München stellte klar, dass für die Grundbuchberichtigung ein Erbschein oder ein öffentliches Testament mit Eröffnungsniederschrift erforderlich ist.
    • Ein eigenhändiges Testament wird nicht durch die Eröffnung zu einer öffentlichen Urkunde.

Rechtliche Bedeutung:

Erfordernis der Voreintragung einer Erbengemeinschaft bei Auseinandersetzung durch Abschichtungsvereinbarung

Der Beschluss vereinfacht die Grundbuchberichtigung bei Abschichtungsvereinbarungen.

Er stellt klar, dass die Voreintragung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich ist, wenn durch die Abschichtung ein Alleineigentümer entsteht.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

    • Bei Abschichtungsvereinbarungen, die zu einem Alleineigentümer führen, ist die Voreintragung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich.
    • Für die Grundbuchberichtigung ist ein Erbschein oder ein öffentliches Testament mit Eröffnungsniederschrift erforderlich.
    • Die Entscheidung dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Grundbuchverfahrens.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Mai 8, 2025
Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte DauerRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht des Landes Sachsen-A…
Adoption - Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Mai 8, 2025
Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-BeziehungOLG Köln, Beschluss vom 30.01.2025 – 14 UF 6/25RA und Notar KrauDas Oberlandesgericht…
Änderung des Grundstückskaufvertrags nach Auflassung

Änderung des Grundstückskaufvertrags nach Auflassung

Mai 4, 2025
Änderung des Grundstückskaufvertrags nach AuflassungRA und Notar KrauGerne fasse ich die Kernaussagen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BG…