Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

April 2, 2019

Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

OLG Hamburg Urteil 22.12.2016 – 2 U 10/16

RA und Notar Krau

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. Dezember 2016 (Az. 2 U 10/16) betrifft einen Streit zwischen Miterben über die Auslegung eines Testaments.

Im Kern geht es um die Frage, wie ein Vorausvermächtnis im Testament der Erblasserin zu interpretieren ist,

insbesondere in Anbetracht von Änderungen im Nachlass aufgrund eines vor dem Tod erfolgten Verkaufs einer der vererbten Eigentumswohnungen.

Die Erblasserin hatte in ihrem Testament festgelegt, dass ihre zwei Eigentumswohnungen unter ihren Erben ohne Wertausgleich aufgeteilt werden sollten.

Nachdem jedoch eine der Wohnungen zur Deckung von Pflegekosten verkauft wurde, blieb nur noch eine Wohnung im Nachlass.

Es stellte sich die Frage, ob die Erben, denen ursprünglich die werthöhere Wohnung ohne Wertausgleich zugesprochen wurde,

weiterhin einen Anspruch darauf hatten, diese zu erhalten, obwohl der restliche Nachlass deutlich reduziert war.

Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der eigentliche Wille der Erblasserin darin bestand, alle ihre Nachkommen gleich zu bedenken.

Diese Gleichbehandlung sei durch den Verkauf der Hamburger Wohnung und den damit einhergehenden Wertverlust im Nachlass gefährdet worden.

Das Gericht erkannte in den Ausführungen der Erblasserin in einem später verfassten, jedoch formunwirksamen Testament, einen klaren Hinweis darauf,

dass sie ihre letztwillige Verfügung angesichts der veränderten Vermögenssituation hätte anpassen wollen, um weiterhin eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

Das Gericht entschied, dass die Beklagten, die Enkel der Erblasserin, nicht berechtigt sind, die Ferienwohnung in Travemünde ohne Wertausgleich zu übernehmen,

da dies dem erkennbaren Willen der Erblasserin widersprochen hätte.

Die Auslegung des Testaments muss daher so erfolgen, dass die Absicht der Erblasserin, eine gleichmäßige Verteilung des Erbes zu gewährleisten, respektiert wird,

auch wenn das Testament formell anders lautet.

Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers und der Berücksichtigung aller relevanten Umstände,

um eine gerechte Umsetzung der letztwilligen Verfügung zu erreichen.

RA und Notar Krau

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