
Ergänzende Testamentsauslegung zur Bestimmung des Ersatzerben bei Erbeinsetzung eines nicht mehr existierenden Vereins
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.9.2025 – I-3 W 104/25
Hier ist eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 05.09.2025.
Stellen Sie sich vor, Sie setzen in Ihrem Testament einen gemeinnützigen Verein als Erben ein. Jahre später versterben Sie, doch in der Zwischenzeit wurde der Verein aufgelöst. Wer bekommt nun das Geld? Mit dieser kniffligen Frage musste sich das OLG Düsseldorf beschäftigen.
In dem Fall ging es um eine Frau, die 2003 ein handschriftliches Testament verfasst hatte. Sie wollte ihr Vermögen zu gleichen Teilen an vier Vereine verteilen. Einer dieser Vereine war ein Förderverein für ein Hospiz. Doch als die Frau verstarb, gab es diesen Verein nicht mehr. Er war bereits Jahre zuvor aus dem Vereinsregister gelöscht worden.
Die Erblasserin hatte im Testament nicht hineingeschrieben, was passieren soll, wenn einer der Vereine wegfällt. Es gab keine Regelung für einen sogenannten „Ersatzerben“.
Normalerweise würde in einem solchen Fall das Geld den anderen drei Vereinen zugutekommen. Das nennt man „Anwachsung“. Ein neu gegründeter Verein (Beteiligter zu 4) behauptete jedoch, er sei der rechtmäßige Nachfolger und damit der Ersatzerbe. Er erfülle nämlich genau dieselben Aufgaben wie der alte Verein.
Das Gericht nutzte für seine Entscheidung die sogenannte ergänzende Testamentsauslegung. Das bedeutet: Richter versuchen herauszufinden, was die verstorbene Person gewollt hätte, wenn sie das Problem vorausgesehen hätte.
Das OLG Düsseldorf stellte klar: Wenn jemand einer gemeinnützigen Organisation Geld hinterlässt, geht es meistens nicht um die Organisation selbst. Es geht um den guten Zweck, den diese Organisation unterstützt.
In diesem Fall wollte die Frau die Hospizarbeit in ihrer Stadt fördern. Da der neue Verein genau diese Aufgabe übernommen hatte, sah das Gericht in ihm den gewollten Ersatzerben.
Ein wichtiger Punkt des Urteils ist, dass man nicht nur die komplizierten Satzungen der Vereine vergleichen darf. Das Gericht betonte, dass normale Menschen („Laien“) sich selten mit dem Kleingedruckten einer Vereinssatzung beschäftigen.
Viel wichtiger ist:
Da der neue Verein die gleichen Ziele verfolgte und sogar dieselbe Mitarbeiterin und dieselben Räumlichkeiten wie der alte Verein nutzte, war die Nachfolge für das Gericht eindeutig.
Um sicherzugehen, hörte das Gericht eine Nachbarin der Verstorbenen an. Diese konnte bestätigen, dass die Frau sehr beeindruckt von der Arbeit des Hospizes war. Sie wollte ausdrücklich die Pflege und Begleitung sterbender Menschen unterstützen.
Diese Aussage passte perfekt zu der Idee, dass der neue Verein (als Förderer des Hospizes) das Erbe erhalten sollte. Der Wille der Verstorbenen konnte so klar festgestellt werden.
Hier sind die zentralen Erkenntnisse aus dem Urteil für Sie zusammengefasst:
Damit es nach Ihrem Tod nicht zu solchen Streitigkeiten vor Gericht kommt, sollten Sie in Ihrem Testament vorsorgen. Experten empfehlen, immer einen Ersatzerben zu benennen. Sie können zum Beispiel schreiben: „Falls der Verein X nicht mehr existiert, soll der Verein Y oder dessen direkter Nachfolger das Erbe erhalten.“
Ein klar formuliertes Testament spart Ihren Hinterbliebenen und den begünstigten Organisationen viel Zeit, Geld und Ärger.
Dieser Text bietet eine vereinfachte Zusammenfassung der rechtlichen Lage und ersetzt keine individuelle Beratung.
Für eine fachkundige Beratung zu Ihrem Testament oder bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.
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