Ergänzung eines notariellen Verzeichnisses unter Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten

Juni 4, 2026

Ergänzung eines notariellen Verzeichnisses unter Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten

LG Erfurt, Beschl. v. 12.2.2026 – 8 T 241/25

1. Die Beschwerde gegen einen Notar beim Nachlassverzeichnis

2. Inhaltliche Übersicht über die Themen

In diesem Text betrachten wir einen interessanten Fall aus der juristischen Praxis. Dieser Fall dreht sich um das Erbrecht und das Verfahrensrecht. Wir erklären die rechtlichen Hintergründe Schritt für Schritt. Sie benötigen nur ein mittleres juristisches Vorwissen. So können Sie die Sachlage gut verstehen. Die Sprache ist einfach. Die Sätze sind kurz gehalten.

Hier ist die inhaltliche Übersicht:

  1. Die Beschwerde gegen einen Notar beim Nachlassverzeichnis
  2. Inhaltliche Übersicht über die Themen
  3. Wichtige Grundlagen aus dem Erbrecht 3.1. Was genau ist ein Nachlassverzeichnis? 3.2. Wer bekommt den gesetzlichen Pflichtteil? 3.3. Das wichtige Recht auf Hinzuziehung
  4. Der Beginn des rechtlichen Streits in der Familie 4.1. Der Tod des Mannes und die Rolle der Erbin 4.2. Der Sohn klagt auf eine Ergänzung 4.3. Die Tochter erstreitet ebenfalls ein Urteil
  5. Das fehlerhafte Handeln der beauftragten Notarin 5.1. Die Ergänzung der Liste ohne den Sohn 5.2. Die komplette Weigerung bei der Tochter
  6. Die Zwangsvollstreckung gegen die überforderte Erbin 6.1. Harte Zwangsgelder durch das zuständige Gericht 6.2. Die verzweifelten Mahnbriefe der Anwältin
  7. Die Einlegung der offiziellen Notarbeschwerde 7.1. Der Versuch eines Zwangs für die Notarin 7.2. Der fatale Fehler bei der Wahl des Gerichts
  8. Die genaue rechtliche Prüfung durch die Richter 8.1. Die formelle Unzulässigkeit der Beschwerde 8.2. Die zwingende Einlegung bei der Notarin 8.3. Der tiefe Sinn des Abhilfeverfahrens
  9. Die historische Entwicklung der Gesetze 9.1. Die alte Rechtslage im früheren Gesetz 9.2. Die neue Rechtslage im aktuellen Gesetz
  10. Die wichtige Frage der Umdeutung 10.1. Einfache Warnbriefe sind keine Beschwerden 10.2. Die Sichtweise eines neutralen Dritten
  11. Die Rolle des Bundesgerichtshofs 11.1. Keine Ausnahme für diesen speziellen Fall
  12. Eine ausführliche Zusammenfassung
  13. Ein Hinweis für Ihre eigenen Rechtsfragen

3. Wichtige Grundlagen aus dem Erbrecht

Um den Fall gut zu verstehen, klären wir einige rechtliche Grundlagen. Es geht um die Verteilung von Vermögen nach einem Todesfall. Das Gesetz sieht hier sehr klare Regeln vor.

3.1. Was genau ist ein Nachlassverzeichnis?

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft Vermögen und Schulden. Diese gesamte Masse nennt man rechtlich den Nachlass. Die Erben und andere Beteiligte müssen genau wissen, woraus dieser Nachlass besteht. Hierfür dient das sogenannte Nachlassverzeichnis. Es ist eine sehr detaillierte Liste. In dieser Liste werden Immobilien, Bankkonten, Bargeld und Schulden genau notiert. Ein solches Verzeichnis schafft die nötige Transparenz. Wenn ein Notar diese Liste offiziell erstellt, spricht man von einem notariellen Nachlassverzeichnis. Der Notar muss dabei absolut neutral ermitteln. Er darf den Angaben der Erben nicht blind vertrauen.

3.2. Wer bekommt den gesetzlichen Pflichtteil?

Oftmals bestimmt ein Mensch in seinem Testament nur eine einzige Person als Erben. Andere sehr nahe Verwandte, wie die eigenen Kinder, werden dadurch enterbt. Das Recht schützt diese nahen Verwandten jedoch. Sie haben einen zwingenden gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Pflichtteil ist ein reiner Anspruch auf die Zahlung von Geld. Der Alleinerbe muss diesen Pflichtteil an die Verwandten auszahlen. Um die genaue Höhe zu berechnen, benötigen die enterbten Personen sehr genaue Auskünfte über das vorhandene Vermögen. Diese Auskünfte liefert das Nachlassverzeichnis.

3.3. Das wichtige Recht auf Hinzuziehung

Pflichtteilsberechtigte Personen haben hier ein besonderes und starkes Recht. Sie können verlangen, bei der Erstellung des notariellen Verzeichnisses persönlich anwesend zu sein. Das Gesetz nennt dies formell Hinzuziehung. Diese Hinzuziehung ist für die Betroffenen extrem wichtig. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, den gesamten Ablauf direkt zu beobachten. Sie können eigene Fragen stellen und Bedenken äußern. Das stärkt das Vertrauen in die Richtigkeit der erstellten Liste enorm.

4. Der Beginn des rechtlichen Streits in der Familie

In unserem Fall geht es um eine ganz konkrete Familie. Die rechtlichen Vorgaben führten hier zu einem sehr harten Streit vor Gericht. Eine außergerichtliche Einigung war leider nicht möglich.

4.1. Der Tod des Mannes und die Rolle der Erbin

Ein Mann verstarb vor einiger Zeit. Er hinterließ seine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder. Der Verstorbene hatte vor seinem Tod ein gültiges Testament verfasst. In diesem Testament bestimmte er seine Ehefrau zur alleinigen Erbin. Die beiden Kinder wurden dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen. Dennoch behielten sie natürlich ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Die Mutter musste ihren beiden Kindern nun Auskunft über das gesamte Vermögen erteilen. Sie beauftragte deshalb eine Notarin mit dieser Aufgabe. Die Notarin erstellte daraufhin ein erstes Verzeichnis über den Nachlass.

4.2. Der Sohn klagt auf eine Ergänzung

Der Sohn war mit dem ersten Verzeichnis absolut nicht einverstanden. Er bemängelte die Unvollständigkeit der Liste und zog deshalb vor das zuständige Landgericht. Das Gericht gab ihm durch ein formelles Teilurteil recht. Die Mutter wurde offiziell verurteilt, das notarielle Verzeichnis deutlich ergänzen zu lassen. Es fehlten nämlich Informationen über den Hausrat und das Mobiliar des Verstorbenen. Der Sohn forderte danach schriftlich sein Recht auf Hinzuziehung bei der Ergänzung ein. Er wollte beim Termin mit der Notarin unbedingt dabei sein.

4.3. Die Tochter erstreitet ebenfalls ein Urteil

Auch die Tochter zweifelte stark an der ersten Auskunft der Mutter. Sie reichte deshalb ebenfalls eine Klage ein. Einige Zeit später erließ das Gericht ein weiteres Teilurteil. Auch dieses Urteil verpflichtete die beklagte Mutter zu einer erneuten Ergänzung. Die Liste sollte nun genaue Auskunft über alle offenen Forderungen geben. Auch lebzeitige Geschenke des Vaters sollten aufgeführt werden. Solche Geschenke sind für den Pflichtteil sehr wichtig. Auch die Tochter forderte schriftlich ihre persönliche Hinzuziehung.

5. Das fehlerhafte Handeln der beauftragten Notarin

Die verurteilte Mutter wandte sich wieder an die Notarin. Die Notarin sollte die gerichtlichen Ergänzungen nun durchführen. Hierbei kam es jedoch zu sehr großen rechtlichen Fehlern.

5.1. Die Ergänzung der Liste ohne den Sohn

Die Notarin erstellte zunächst eine Ergänzungsurkunde für den fraglichen Hausrat. Sie beging dabei jedoch einen massiven formellen Fehler. Sie führte die Ergänzung durch, ohne den Sohn hinzuzuziehen. Der Sohn wurde von ihr einfach nicht eingeladen und war folglich nicht anwesend. Damit wurde sein gesetzliches Recht auf Hinzuziehung komplett ignoriert. Die Vorgaben des Gerichts wurden somit nicht korrekt erfüllt.

5.2. Die komplette Weigerung bei der Tochter

Nach dem zweiten Urteil bat die Mutter die Notarin um die nächste Ergänzung. Es ging in diesem Schritt um die offenen Forderungen und Geschenke. Die Notarin lehnte die weitere Arbeit nun jedoch kategorisch ab. Sie weigerte sich schlichtweg, in dieser Sache überhaupt noch einmal tätig zu werden. Einen echten Grund nannte sie dafür nicht. Die Mutter befand sich nun in einer völlig ausweglosen Situation.

6. Die Zwangsvollstreckung gegen die überforderte Erbin

Die Weigerung der Notarin hatte für die Mutter katastrophale Konsequenzen. Die Mutter saß zwischen den strengen gerichtlichen Urteilen und der untätigen Notarin fest.

6.1. Harte Zwangsgelder durch das zuständige Gericht

Gerichtsurteile sind bindend und müssen zwingend erfüllt werden. Die Kinder leiteten deshalb die Zwangsvollstreckung gegen ihre eigene Mutter ein. Das Gericht griff daraufhin zu sehr harten Maßnahmen. Es wurden hohe Zwangsgelder gegen die Mutter festgesetzt. Ein Zwangsgeld ist eine finanzielle Strafe durch den Staat. Die Mutter musste diese hohen Beträge zahlen. Dabei lag das eigentliche Problem allein bei der Notarin. Die finanzielle und seelische Belastung für die Erbin stieg enorm.

6.2. Die verzweifelten Mahnbriefe der Anwältin

Die verzweifelte Mutter engagierte eine erfahrene Rechtsanwältin. Die Anwältin schrieb der Notarin mehrfach sehr deutliche Briefe. Sie forderte die Notarin auf, die Urteile endlich korrekt umzusetzen. Am Ende von jedem Brief platzierte sie eine klare Drohung. Sie kündigte an, eine offizielle Notarbeschwerde einzulegen. Trotz dieser unmissverständlichen Warnungen reagierte die Notarin überhaupt nicht. Sie blieb einfach völlig untätig.

7. Die Einlegung der offiziellen Notarbeschwerde

Da alle außergerichtlichen Bemühungen scheiterten, musste die Anwältin den rechtlichen Weg beschreiten. Sie griff als letztes Mittel zur Notarbeschwerde.

7.1. Der Versuch eines Zwangs für die Notarin

Ein Notar übt ein wichtiges öffentliches Amt aus. Er darf seine Tätigkeit nicht grundlos verweigern. Verweigert ein Notar seine Arbeit, steht dem Bürger die Notarbeschwerde zur Verfügung. Ein Gericht überprüft dann das Verhalten der Amtsperson. Das Gericht kann den Notar zur sofortigen Arbeit anweisen. Die Beschwerdeführerin erhoffte sich genau eine solche strenge Anweisung durch das Gericht.

7.2. Der fatale Fehler bei der Wahl des Gerichts

Die Anwältin verfasste den ausführlichen Beschwerdeschriftsatz. Sie reichte diesen direkt bei dem zuständigen Landgericht ein. Das Landgericht meldete sich jedoch wenig später mit großen juristischen Bedenken zurück. Das Gericht wies darauf hin, dass die Beschwerde wegen eines Formfehlers unzulässig sei. Die Anwältin hatte die Beschwerde nämlich an die völlig falsche Stelle geschickt. Dieser Fehler hatte massive Folgen für das weitere Verfahren.

8. Die genaue rechtliche Prüfung durch die Richter

Das Verfahren bei einer Notarbeschwerde unterliegt sehr strengen gesetzlichen Formvorschriften. Das Gericht muss diese Vorschriften vor jeder inhaltlichen Prüfung zwingend kontrollieren.

8.1. Die formelle Unzulässigkeit der Beschwerde

Das Gesetz ist in dieser prozessualen Frage absolut klar. Eine direkt beim Gericht eingereichte Notarbeschwerde ist formell unzulässig. Das Gericht weist den Antrag dann sofort ab. Es beschäftigt sich überhaupt nicht mit den eigentlichen Argumenten der Erbin. Die Anwältin hatte gegen diese elementaren Regeln des Verfahrensrechts verstoßen. Das Gesetz erlaubt hier keinerlei Ausnahmen.

8.2. Die zwingende Einlegung bei der Notarin

Wo hätte die Beschwerde also zwingend eingereicht werden müssen? Die Beschwerde muss immer direkt bei der betreffenden Notarin selbst eingelegt werden. Diese strenge Vorgabe ergibt sich aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen. Die gängige Abkürzung für dieses Gesetz lautet FamFG. Der entsprechende Paragraf vierundsechzig Absatz eins FamFG regelt dies absolut eindeutig. Der direkte Weg zum Gericht ist gesetzlich strikt verboten.

8.3. Der tiefe Sinn des Abhilfeverfahrens

Diese Regelung hat einen sehr klugen und praktischen Hintergrund. Es geht um das sogenannte Abhilfeverfahren. Die Notarin soll die Beschwerde zuerst selbst auf den Tisch bekommen. Sie erhält so die Gelegenheit, ihr eigenes Verhalten kritisch zu überdenken. Erkennt sie ihren Fehler, kann sie der Beschwerde sofort abhelfen. Sie erledigt die Arbeit und der Streit ist beendet. Das spart der Justiz viel Zeit. Nur wenn die Notarin stur bleibt, leitet sie die Papiere selbst an das Landgericht weiter. Der direkte Weg zum Gericht torpediert dieses kluge Verfahren.

9. Die historische Entwicklung der Gesetze

Um die Strenge der aktuellen Regelung zu verstehen, hilft ein kurzer Blick in die historische Entwicklung des Rechts.

9.1. Die alte Rechtslage im früheren Gesetz

In der Vergangenheit galt das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz FGG genannt. Nach diesem alten Gesetz hatte der Bürger eine echte Wahl. Er konnte die Beschwerde beim Notar einreichen. Er konnte sie aber auch direkt beim Landgericht einreichen. Beides war damals rechtlich in Ordnung. Unter dem alten FGG wäre das Vorgehen der Anwältin also völlig richtig gewesen.

9.2. Die neue Rechtslage im aktuellen Gesetz

Das alte FGG wurde jedoch durch das neue FamFG abgelöst. Bei dieser großen Reform hat der Gesetzgeber die verfahrensrechtlichen Regeln deutlich verschärft. Die frühere Wahlmöglichkeit wurde absichtlich aus dem Gesetz gestrichen. Die Einlegung direkt beim Gericht ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Der gesetzgeberische Wille ist in diesem Punkt völlig eindeutig und für alle bindend. Es gibt heute nur noch den zwingenden Weg über den Notar.

10. Die wichtige Frage der Umdeutung

Die Anwältin versuchte, den fatalen Fehler mit einem letzten juristischen Argument zu retten. Sie beantragte eine Umdeutung der vorherigen Mahnbriefe.

10.1. Einfache Warnbriefe sind keine Beschwerden

Die Anwältin forderte das Gericht auf, die früheren Briefe an die Notarin als Einlegung der Beschwerde zu werten. Das Gericht lehnte dies jedoch sehr strikt ab. In den Briefen stand lediglich die Ankündigung, dass man künftig eine Beschwerde einlegen werde. Eine bloße Absichtserklärung für die Zukunft erfüllt jedoch niemals die strengen Voraussetzungen einer echten Beschwerde. Eine Ankündigung ist keine Beschwerde.

10.2. Die Sichtweise eines neutralen Dritten

Die Richter begründeten die Ablehnung mit der Sichtweise eines objektiven und neutralen Dritten. Ein objektiver Beobachter würde die Briefe lediglich als letzte Vorwarnung verstehen. Er würde sie nicht als bereits vollzogene Beschwerde werten. Da die Erklärung nicht eindeutig war, war eine rechtliche Umdeutung völlig ausgeschlossen. Die Argumentation der Anwältin scheiterte damit endgültig.

11. Die Rolle des Bundesgerichtshofs

Die Anwältin versuchte auch, sich auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu stützen. Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht für Zivilsachen in Deutschland.

11.1. Keine Ausnahme für diesen speziellen Fall

Die Anwältin behauptete, der Bundesgerichtshof habe das FamFG für solche Notarbeschwerden generell für unanwendbar erklärt. Das Landgericht deckte jedoch einen großen Interpretationsfehler auf. Der Bundesgerichtshof hatte lediglich zwei völlig andere Paragrafen des Gesetzes für unanwendbar erklärt. Der hier zentrale Paragraf vierundsechzig blieb von dem Urteil völlig unangetastet. Die Vorgaben des höchsten Gerichts boten somit absolut keine Grundlage für eine rechtliche Ausnahme. Die Pflicht zur Einreichung bei der Notarin bleibt bedingungslos bestehen.

12. Eine ausführliche Zusammenfassung

Wir fassen die rechtlichen Erkenntnisse dieses Falles abschließend zusammen. Wenn eine Erbin ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen lässt, müssen formelle Vorgaben streng beachtet werden. Pflichtteilsberechtigte Personen haben das absolute Recht auf persönliche Hinzuziehung. Weigert sich ein Notar grundlos, muss die Erbin zur Notarbeschwerde greifen. Diese Beschwerde birgt jedoch große Risiken im formellen Verfahren.

Die wichtigste Regel lautet hierbei: Die Beschwerde darf niemals direkt beim Landgericht eingereicht werden. Sie muss zwingend direkt bei der Notarin eingelegt werden. Nur so wird der Notarin das vorgeschriebene Abhilfeverfahren gewährt. Vorherige Mahnschreiben mit Warnungen gelten vor Gericht niemals als Ersatz für eine korrekt eingelegte Beschwerde. Wer gegen diese strengen Formvorschriften des FamFG verstößt, verliert das Verfahren sofort durch formelle Unzulässigkeit. In diesem tragischen Fall musste die Erbin wegen dieses anwaltlichen Fehlers weiterhin hohe Zwangsgelder zahlen. Der Fall demonstriert eindrucksvoll die kompromisslose Härte des deutschen Verfahrensrechts.

13. Ein Hinweis für Ihre eigenen Rechtsfragen

Sie haben nun viel über die rechtlichen Tücken des Erbrechts und des notariellen Verfahrensrechts erfahren. Streitigkeiten um ein Nachlassverzeichnis oder den Pflichtteil sind in der Praxis oft extrem nervenaufreibend. Selbst kleinste formelle Fehler führen schnell zu finanziellen Verlusten und gerichtlichen Strafen.

Das juristische System verzeiht leider keine Unwissenheit. Haben Sie eigene rechtliche Probleme bei einer Erbschaft? Befinden Sie sich in einem Konflikt mit Pflichtteilsberechtigten? Oder verweigert ein Notar bei Ihnen die ordnungsgemäße Zusammenarbeit? Dann sollten Sie niemals auf eigene Faust handeln oder Risiken eingehen.

Um teure Verfahrensfehler zu vermeiden, sollte der Leser Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen aufnehmen. Dort erhalten Sie eine sehr kompetente Unterstützung. Die Experten führen Sie sicher durch das rechtliche Labyrinth und schützen Sie vor juristischen Fallstricken.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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