Ergänzung notarielles Nachlassverzeichnis  

Januar 28, 2022

OLG Brandenburg 3 U 136/20 – Auskunft erteilen durch Ergänzung notarielle Nachlassverzeichnisse

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass ein Pflichtteilsberechtigter in bestimmten Fällen eine Ergänzung eines

notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen kann, auch wenn dieses bereits erstellt wurde.

Die Ergänzung ist insbesondere dann möglich, wenn der Notar keine ausreichenden eigenen Ermittlungen angestellt hat oder wenn das Verzeichnis unvollständig ist.

Sachverhalt:

Die Klägerin, ein Geschwisterteil der Beklagten, machte Pflichtteilsansprüche geltend und verlangte weitere Auskunft

über den Nachlass ihrer Eltern durch Ergänzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Sie bemängelte, dass das Verzeichnis unvollständig sei und die Notarin keine ausreichenden Ermittlungen angestellt habe,

insbesondere hinsichtlich weiterer Bankkonten, möglicher Grundstücksteilverkäufe und des Hausrats.

Ergänzung notarielles Nachlassverzeichnis

Entscheidungsgründe:

  • Verjährung: Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch auf Auskunft über den Nachlass der Mutter nicht verjährt war, da die Beklagten diesen Anspruch durch ihr Verhalten anerkannt hatten.
  • Ergänzung des Nachlassverzeichnisses: Das Gericht entschied, dass die Klägerin eine teilweise Ergänzung des Nachlassverzeichnisses verlangen kann.
  • Unvollständige Ermittlungen: Die Notarin hatte keine ausreichenden Ermittlungen hinsichtlich weiterer Bankkonten und möglicher Grundstücksteilverkäufe angestellt. Daher musste das Nachlassverzeichnis in diesen Punkten ergänzt werden.
  • Keine Ergänzung erforderlich: Hinsichtlich des Grundstückswerts, des Schließfachinhalts und des Hausrats sah das Gericht keine Notwendigkeit zur Ergänzung des Verzeichnisses, da die Notarin ausreichende Ermittlungen angestellt hatte oder keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten bestanden.
  • Verzicht auf Belegvorlage: Die Beklagten waren nicht verpflichtet, weitere Belege vorzulegen, da die Klägerin ihre Ansprüche auch ohne diese beziffern konnte.

Fazit:

Ergänzung notarielles Nachlassverzeichnis

  • Ein Pflichtteilsberechtigter kann eine Ergänzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen, wenn dieses unvollständig ist oder der Notar keine ausreichenden eigenen Ermittlungen angestellt hat.
  • Die Ergänzung kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. Bankkonten, Grundstücksverkäufe und Schenkungen.
  • Das Gericht prüft im Einzelfall, ob eine Ergänzung erforderlich ist und welche konkreten Angaben nachgeliefert werden müssen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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