Erhalt einer historischen Familiensammlung – Teilungsverbot – Aufhebung der Gemeinschaft

April 6, 2025

Erhalt einer historischen Familiensammlung – Teilungsverbot – Aufhebung der Gemeinschaft

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28. Februar 2025 – 1 U 2451/23 Erb

  1. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.11.2023 – 6 O 6331/22

RA und Notar Krau

In einem bemerkenswerten Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Nürnberg stritten Nachfahren einer alteingesessenen Nürnberger Patrizierfamilie um den Erhalt einer historischen Familiensammlung.

Diese Sammlung, bestehend aus Gemälden und historischen Gegenständen, hatte über Jahrzehnte hinweg als ungeteiltes Familienvermögen in der Familie überdauert.

Ein Teil der Familie begehrte die Auflösung dieser Gemeinschaft und den Verkauf der wertvollen Sammlung,

während andere Familienmitglieder auf deren kulturellen und historischen Wert pochten und sich für ihren Erhalt einsetzten.

Die Wurzeln des Konflikts reichen zurück bis ins Jahr 1936, als ein Familienvertrag ein immerwährendes Teilungsverbot für die Sammlung festlegte.

Dieser Vertrag sah vor, dass die Sammlung ausschließlich an männliche Nachkommen weitergegeben werden sollte, was im Laufe der Zeit zu innerfamiliären Spannungen führte.

Diejenigen Familienmitglieder, die den Verkauf der Sammlung anstrebten, argumentierten, dass der Vertrag aufgrund der diskriminierenden Regelung gegenüber weiblichen Nachkommen ungültig sei.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage derjenigen ab, die den Verkauf der Sammlung befürworteten.

Es befand, dass die Aufhebung des Familienvertrags nicht ausreichend belegt sei und das 1936 vereinbarte Teilungsverbot weiterhin Gültigkeit habe.

Zudem sah das Gericht keine ausreichenden Gründe für eine Aufhebung der Gemeinschaft, da die innerfamiliären Differenzen nicht als „wichtiger Grund“ im Sinne des Gesetzes angesehen wurden.

Die Kläger legten Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg ein, welches das erstinstanzliche Urteil bestätigte.

Erhalt einer historischen Familiensammlung – Teilungsverbot – Aufhebung der Gemeinschaft

Das Oberlandesgericht teilte die Auffassung des Landgerichts, dass die diskriminierende erbrechtliche Regelung im Familienvertrag zwar nichtig sei,

dies jedoch nicht die Wirksamkeit des Teilungsverbots berühre.

Im Zentrum der Entscheidung des Oberlandesgerichts stand eine umfassende Interessenabwägung.

Das Gericht stellte fest, dass das familiäre und öffentliche Interesse am Erhalt der Sammlung als Kulturgut das individuelle Interesse einzelner Familienmitglieder an deren wirtschaftlicher Verwertung überwiegt.

Die Sammlung wurde als ein bedeutendes Zeugnis der Familiengeschichte und der Nürnberger Kultur betrachtet, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg unterstreicht die Bedeutung des kulturellen Erbes und den Stellenwert von Familiensammlungen als Teil des öffentlichen Interesses.

Sie setzt ein klares Zeichen gegen die Zerschlagung solcher Sammlungen aus rein wirtschaftlichen Interessen und betont die Verantwortung von Familien, ihr historisches Erbe zu bewahren.

Die Entscheidung des Oberlandesgericht Nürnberg zeigt, dass Gerichte in Deutschland in der Lage sind, zwischen dem Individualinteresse Einzelner und dem Gemeinwohl abzuwägen.

Im Fall der Nürnberger Patrizierfamilie wurde der Erhalt eines wichtigen Kulturgutes vor finanzielle Interesse gestellt.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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