
Erhalte ich als Arbeitnehmer bei einem Termin wegen einer Impfung Entgeltfortzahlung?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf die Situation an. In Deutschland gibt es klare Regeln für die Bezahlung während der Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie Ihre privaten Termine in Ihre Freizeit legen. Das gilt auch für Arztbesuche und Impfungen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen im Gesetz.
Entgeltfortzahlung ist ein langes Wort für eine einfache Sache. Es bedeutet, dass Ihr Chef Ihnen weiterhin Lohn zahlt. Sie bekommen also Geld, obwohl Sie gerade nicht arbeiten. Meistens kennen wir das, wenn wir krank im Bett liegen. Dann zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Bei einem Impftermin sind Sie aber nicht unbedingt krank. Sie wollen erst gar nicht krank werden. Das nennt man Prävention. Das ist das Fachwort für Vorsorge.
Das wichtigste Gesetz für diese Frage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort gibt es den Paragraphen 616 ($§ 616 BGB$). Dieser Text regelt die „Vorübergehende Verhinderung“.
Damit Sie für die Zeit der Impfung bezahlt werden, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Sie haben eine Schadenminderungspflicht. Das ist ein juristischer Fachbegriff. Er bedeutet: Sie müssen versuchen, dem Chef so wenig Kosten wie möglich zu verursachen.
Sie müssen also versuchen, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu finden. Viele Ärzte bieten Sprechstunden am Abend an. Wenn das möglich ist, müssen Sie diesen Termin nehmen. Bekommen Sie aber absolut keinen anderen Termin? Dann darf der Termin in die Arbeitszeit fallen. In diesem Fall muss der Chef Sie für diese kurze Zeit bezahlen.
Es gibt Situationen, in denen Sie kein Geld bekommen. Das ist oft der Fall, wenn Ihr Arbeitsvertrag den oben genannten Paragraphen 616 ausschließt.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, Chef und Mitarbeiter dürfen vieles selbst bestimmen. Oft steht im Vertrag: „Paragraph 616 BGB wird ausgeschlossen.“ Wenn dieser Satz in Ihrem Vertrag steht, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung während der Impfung. Dann müssen Sie für den Termin Urlaub nehmen. Oder Sie nutzen Ihr Gleitzeitkonto.
Manche Impfungen sind rein freiwillig. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen für eine Urlaubsreise nach Übersee. Hier sagt das Gesetz oft: Das ist Ihr Privatvergnügen. Der Chef muss das nicht bezahlen. Anders sieht es bei Impfungen aus, die für den Job wichtig sind. Wenn Sie im Krankenhaus arbeiten, ist eine Impfung oft Pflicht. Dann gilt der Termin sogar als Arbeitszeit.
Manchmal kommt der Arzt direkt in die Firma. Das nennt man eine betriebliche Impfaktion. Der Chef möchte, dass alle Mitarbeiter gesund bleiben. So fallen weniger Leute wegen Grippe aus.
Ja, in der Regel ist das so. Wenn der Chef die Impfung im Haus anbietet, möchte er die Teilnahme fördern. Die Zeit für den Weg zum Betriebsarzt und die Impfung selbst ist dann bezahlte Arbeitszeit. Sie müssen dafür keine Stunden nachholen. Das ist die einfachste Lösung für beide Seiten.
Manchmal fühlt man sich nach einer Spritze schwach. Vielleicht bekommen Sie Fieber oder Schmerzen im Arm. Das sind typische Impfreaktionen.
Wenn Sie sich nach der Impfung wirklich krank fühlen, gelten andere Regeln. Jetzt greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Wenn Sie arbeitsunfähig sind, sind Sie im rechtlichen Sinne krank. Sie müssen sich beim Chef krankmelden. Ab diesem Moment bekommen Sie Ihr normales Gehalt weiter. Das gilt für bis zu sechs Wochen. Hier ist es egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu Paragraph 616 steht. Krankheit ist immer ein Grund für Lohnfortzahlung.
Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort etwas zum Thema „Bezahlte Freistellung bei Arztbesuchen“? Wenn nicht, schauen Sie in Ihren Tarifvertrag. Tarifverträge sind Abkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dort stehen oft bessere Regeln für die Arbeitnehmer drin.
Hier ist eine kleine Checkliste für Sie:
Die Bescheinigung ist Ihr Beweis. Sie zeigt dem Chef, dass Sie nicht einfach blau gemacht haben. In der Fachsprache nennt man das Nachweispflicht. Wenn Sie den Nachweis erbringen, ist der Chef meistens zur Zahlung verpflichtet. Vorausgesetzt, der Paragraph 616 wurde nicht gestrichen.
Manchmal gibt es Ärger mit dem Arbeitgeber. Vielleicht möchte er die Stunde für die Impfung vom Lohn abziehen. Oder er verlangt, dass Sie die Zeit nacharbeiten. In solchen Fällen ist guter Rat wichtig. Das Arbeitsrecht ist kompliziert. Kleine Details können entscheiden, wer Recht hat. Es geht um Ihr Geld und Ihr Recht als Mitarbeiter.
Sollten Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber wegen eines Impftermins oder der Bezahlung haben, brauchen Sie Profis an Ihrer Seite. Die Rechtslage ist oft ein Urwald aus Paragraphen. Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Abrechnung.
Nehmen Sie bei Fragen oder rechtlichen Problemen bitte mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.
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