Erhalte ich als Arbeitnehmer wegen einem Termin beim Gerichtsvollzieher Entgeltfortzahlung?

Februar 1, 2026

Erhalte ich als Arbeitnehmer wegen einem Termin beim Gerichtsvollzieher Entgeltfortzahlung?

Ihr Recht auf Lohn bei Terminen mit dem Gerichtsvollzieher

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Termin. Der Gerichtsvollzieher möchte mit Ihnen sprechen. Dieser Termin findet während Ihrer Arbeitszeit statt. Sie fragen sich nun: Bezahlt mein Chef mir diese Zeit? Bekomme ich trotz der Abwesenheit mein volles Gehalt? Die Antwort auf diese Frage ist leider nicht ganz einfach. Es kommt auf die Details an.

In Deutschland gibt es klare Regeln für die Lohnzahlung. Normalerweise gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit gibt es keinen Lohn. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel. Eine wichtige Ausnahme steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist ein dickes Gesetzbuch für fast alle Lebensbereiche. Man nennt es abgekürzt BGB. Der entscheidende Paragraph ist die Nummer 616.

Was sagt das Gesetz zur Entgeltfortzahlung?

Der Paragraph 616 BGB hilft Arbeitnehmern in Not. Er besagt: Sie behalten Ihren Anspruch auf Lohn, wenn Sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit fehlen. Das gilt aber nur, wenn Sie ohne Ihr eigenes Verschulden verhindert sind. „Ohne Verschulden“ bedeutet, dass Sie nichts dafür können. Sie müssen einen persönlichen Grund für das Fehlen haben. Ein solcher Grund kann eine plötzliche Krankheit sein. Auch die eigene Hochzeit oder ein Todesfall in der Familie zählen dazu.

Bei einem Termin mit dem Gerichtsvollzieher ist das jedoch schwierig. Ein Gerichtsvollzieher kommt meistens wegen Schulden zu Ihnen. Er möchte eine Vermögensauskunft. Früher nannte man das den Offenbarungseid. Dabei müssen Sie dem Staat sagen, was Sie besitzen. Schulden entstehen meistens durch das eigene Handeln. Man hat Verträge unterschrieben oder Rechnungen nicht bezahlt. Deshalb sagen Gerichte oft: Ein Termin beim Gerichtsvollzieher ist selbst verschuldet.

Wann liegt ein „Verschulden“ vor?

Das Wort Verschulden ist ein Fachbegriff. Es bedeutet, dass man für eine Situation verantwortlich ist. Wenn Sie Schulden machen, sind Sie rechtlich gesehen meistens selbst schuld. Der Termin beim Gerichtsvollzieher ist dann die Folge Ihres eigenen Verhaltens. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Sie nicht bezahlen. Er kann verlangen, dass Sie für diesen Termin Urlaub nehmen. Oder Sie müssen die verpasste Zeit nacharbeiten.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser harten Regel. Manchmal müssen Sie als Zeuge vor Gericht erscheinen. Oder Sie müssen eine Aufgabe für den Staat erfüllen. Das nennt man eine staatsbürgerliche Pflicht. Ein Termin beim Gerichtsvollzieher ist aber meistens eine private Angelegenheit. Es geht um Ihre privaten Schulden. Deshalb sieht das Gesetz hier oft keinen Schutz für Ihren Lohn vor. Sie fehlen am Arbeitsplatz aus einem Grund, den Sie selbst verursacht haben.

Erhalte ich als Arbeitnehmer wegen einem Termin beim Gerichtsvollzieher Entgeltfortzahlung?


Der Arbeitsvertrag und seine Tücken

Bevor Sie den Kopf hängen lassen, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Oft stehen dort spezielle Regeln. Auch in einem Tarifvertrag können andere Dinge stehen. Ein Tarifvertrag ist eine Einigung zwischen einer Gewerkschaft und Arbeitgebern. Viele Firmen haben auch Betriebsvereinbarungen. Das sind Regeln, die nur für diese eine Firma gelten.

Die Bedeutung des Paragraphen 616 BGB

Es gibt eine Besonderheit beim Paragraphen 616 BGB. Dieser Paragraph kann im Vertrag ausgeschlossen werden. Das passiert sehr oft. In vielen Arbeitsverträgen steht ein Satz wie: „§ 616 BGB findet keine Anwendung.“ Wenn dieser Satz in Ihrem Vertrag steht, haben Sie schlechte Karten. Dann gibt es Geld nur, wenn Sie wirklich arbeiten. Nur bei Krankheit gibt es dann noch eine gesetzliche Fortzahlung. Diese kommt dann aus einem anderen Gesetz.

Wenn der Paragraph 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, haben Sie eine kleine Chance. Sie müssten dann beweisen, dass der Termin unaufschiebbar war. Unaufschiebbar bedeutet: Der Termin kann nicht am Abend stattfinden. Er kann auch nicht am Wochenende stattfinden. Gerichtsvollzieher arbeiten meistens zu den üblichen Bürozeiten. Das überschneidet sich fast immer mit Ihrer Arbeit. Dennoch bleibt das Problem mit dem Verschulden bestehen.

Die Pflicht zur Information

Egal ob Sie bezahlt werden oder nicht: Sie müssen reden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich. Sie müssen sagen, dass Sie zu einer bestimmten Zeit fehlen. Sie müssen den Grund aber nicht im Detail nennen. Sie müssen nicht sagen: „Ich habe Schulden.“ Sie können sagen, dass Sie einen unaufschiebbaren Termin bei einer Behörde haben. Aber Vorsicht: Wenn Sie lügen, riskieren Sie Ihren Job. Ehrlichkeit und eine gute Absprache sind hier der beste Weg.

Fragen Sie Ihren Chef nach einer Lösung. Vielleicht können Sie Überstunden abbauen. Vielleicht können Sie die Schicht tauschen. Das ist oft besser als ein Streit um den Lohn für zwei Stunden. Ein Streit wegen einer so kurzen Zeit belastet das Arbeitsverhältnis oft sehr stark.


Zusammenfassung der Rechtslage

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung besteht meistens nicht. Der Grund dafür ist das eigene Verschulden bei Schulden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für Ihre privaten rechtlichen Probleme zu zahlen.

Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal kurz gefasst:

  • Grundsatz: Keine Arbeit, kein Lohn.
  • Ausnahme: Paragraph 616 BGB (oft im Vertrag ausgeschlossen).
  • Problem: Schulden gelten rechtlich oft als selbst verschuldet.
  • Folge: Der Arbeitgeber darf den Lohn für diese Stunden kürzen.
  • Lösung: Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten.

Die Rechtslage ist für Laien oft verwirrend. Es gibt viele Urteile zu diesem Thema. Jede Situation ist ein bisschen anders. Manchmal kommt es auf den genauen Text in Ihrem Vertrag an. Manchmal spielt es eine Rolle, warum der Gerichtsvollzieher kommt. Es gibt feine Unterschiede zwischen einer Zeugenaussage und einer Vermögensauskunft.

Gehen Sie kein Risiko ein. Wenn Sie unsicher sind, brauchen Sie professionelle Hilfe. Ein Experte kann Ihren Vertrag genau lesen. Er kann prüfen, ob Klauseln in Ihrem Vertrag überhaupt gültig sind. Viele Verträge enthalten nämlich Fehler, die zu Ihrem Vorteil sein können. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt alle Tricks und Regeln. Er kann Ihnen genau sagen, was Sie tun sollten. Er kann auch helfen, wenn der Arbeitgeber wegen des Termins Ärger macht. Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Dinge.

Warten Sie nicht zu lange mit einer Beratung. Ein Termin beim Gerichtsvollzieher ist schon Stress genug. Da sollten Sie nicht auch noch Angst um Ihren Lohn oder Ihren Job haben. Ein kurzes Gespräch mit einem Experten klärt oft alle Fragen. So können Sie sicher in den Termin gehen.

Bitte nehmen Sie für eine detaillierte Prüfung Ihres Falls mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.

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