Erhebung Einrede Pflichtteilsunwürdigkeit nach Ablauf Anfechtungsfrist
OLG Hamm I-10 U 83/15
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Die Klägerin verlangte von ihrem Halbbruder, dem Beklagten, ihren Pflichtteil am Nachlass ihrer Mutter.
Der Beklagte war Alleinerbe aufgrund eines notariellen Testaments.
Es existierte jedoch noch ein handschriftliches Testament, in dem die Enkelin der Erblasserin als Alleinerbin eingesetzt wurde.
Dieses Testament stammte jedoch nicht von der Erblasserin selbst, sondern wurde von einer anderen Person geschrieben und nur von der Erblasserin unterschrieben.
Der Beklagte verweigerte die Zahlung des Pflichtteils mit der Begründung, die Klägerin sei erbunwürdig,
da sie sich in Bezug auf das handschriftliche Testament der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs schuldig gemacht habe.
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Das OLG Hamm wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts, das den Beklagten zur Zahlung des Pflichtteils verurteilt hatte.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für die Einrede der Pflichtteilsunwürdigkeit und die Grenzen des Tatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Testamenten.
Es zeigt, dass die Verwendung eines vom Erblasser nur unterschriebenen Testaments nicht automatisch zur Erbunwürdigkeit führt,
selbst wenn das Testament von einer anderen Person geschrieben wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.