Erhöht das Kondolenzgeld die Vergütung des Testamentsvollstreckers?
Ein Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Aufgabe. Er setzt den letzten Willen eines Verstorbenen um. Er verwaltet den Nachlass. Er verteilt das Erbe an die rechtmäßigen Erben. Für diese Arbeit bekommt er eine Bezahlung. Man nennt diese Bezahlung die Testamentsvollstreckervergütung.
Oft regelt der Erblasser die Höhe der Vergütung bereits im Testament. Er schreibt dort genau auf, wie viel Geld der Verwalter bekommen soll. Fehlt eine solche Regelung im Testament, gilt das Gesetz. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt dann: Die Vergütung muss angemessen sein. Was angemessen ist, richtet sich meist nach dem Wert des Nachlasses.
Der Nachlass ist die Gesamtheit aller Besitztümer des Verstorbenen. Dazu gehören Häuser, Autos, Schmuck und Bankkonten. Aber auch Schulden gehören zum Nachlass. Die Berechnung der Vergütung ist oft kompliziert. Experten nutzen dafür spezielle Tabellen. Eine bekannte Tabelle ist die Neue Rheinische Tabelle.
Der Begriff Kondolenzgeld wird oft missverstanden. In Deutschland gibt es diesen Begriff im Erbrecht eigentlich gar nicht als festen Fachbegriff. Meistens meinen Menschen damit Geldgeschenke zur Beerdigung. Freunde oder Verwandte geben dieses Geld den Hinterbliebenen. Sie möchten damit ihr Mitgefühl ausdrücken. Das Wort „Kondolenz“ kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet so viel wie „Mitgefühl“ oder „Beileid“.
Manchmal spenden Menschen auch Geld für einen guten Zweck im Namen des Verstorbenen. Oder sie geben Geld für den Grabschmuck. Dieses Geld hat eine ganz besondere Eigenschaft. Es gehört in der Regel nicht zum eigentlichen Erbe des Verstorbenen. Es ist eine Schenkung an die Hinterbliebenen. Die Schenkung erfolgt aus Anlass des Todes.
Damit wir die Frage beantworten können, müssen wir den Nachlasswert genau betrachten. Der Nachlasswert ist die Rechengröße für die Bezahlung des Verwalters. Nur Dinge, die dem Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes gehörten, zählen dazu. Das sind alle Vermögenswerte, die am Todestag vorhanden waren.
Kondolenzgeld entsteht aber erst nach dem Tod. Es fließt von außen zu. Es kommt von Dritten. Deshalb ist es kein Teil des ursprünglichen Vermögens des Verstorbenen. Es ist rechtlich gesehen ein „Zuwachs“ für die Erben oder die Familie.
Nun kommen wir zum Kern der Frage. Erhöht dieses Geld die Bezahlung des Testamentsvollstreckers? Die Antwort ist ein klares Nein. Das Kondolenzgeld erhöht die Vergütung nicht. Dafür gibt es mehrere wichtige Gründe.
Die Vergütung wird nach dem Wert des Nachlasses am Todestag berechnet. Das ist der sogenannte Stichtag. Zu diesem Zeitpunkt gab es das Kondolenzgeld noch gar nicht. Es lag noch nicht auf dem Konto des Verstorbenen. Da es am Stichtag nicht existierte, kann es den Wert des Erbes nicht erhöhen. Ein Verwalter darf nur Gebühren auf das vorhandene Vermögen erheben.
Kondolenzgeld hat einen privaten Zweck. Es soll den Angehörigen helfen. Es soll die Kosten der Bestattung lindern. Oder es soll Trauernden eine Freude machen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dieses Geld normalerweise nicht. Er hat keine rechtliche Macht über private Geschenke an die Erben. Wenn er keine Arbeit mit diesem Geld hat, darf er dafür auch kein Honorar verlangen.
Eine Vergütung muss immer angemessen sein. Es wäre ungerecht, wenn der Verwalter an Beileidsbekundungen verdienen würde. Die Gerichte achten sehr genau darauf. Sie wollen die Erben schützen. Der Verwalter soll für seine Mühe bezahlt werden. Er soll nicht von der Großzügigkeit der Freunde des Verstorbenen profitieren.
Gibt es Situationen, in denen es anders sein könnte? Nur in sehr seltenen Fällen. Stellen wir uns vor, der Verstorbene hat eine Firma hinterlassen. Das Kondolenzgeld wird ausnahmsweise auf ein Firmenkonto gezahlt. Selbst dann bleibt es meist eine zweckgebundene Zahlung.
Ein Testamentsvollstrecker könnte nur dann mehr Geld verlangen, wenn er extrem viel Mehrarbeit hat. Wenn er zum Beispiel Tausende von Dankeskarten schreiben muss. Oder wenn er riesige Mengen an Spendengeldern für eine Stiftung sortieren muss. Aber auch dann ist das keine Erhöhung durch den Wert des Geldes. Es wäre eine Bezahlung für seinen zeitlichen Aufwand. Das ist ein großer Unterschied.
Hier sind noch einmal wichtige Begriffe für das Verständnis:
Wir halten fest: Die Bezahlung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach dem Erbe. Das Erbe wird am Tag des Todes bewertet. Kondolenzgeld kommt erst nach diesem Tag hinzu. Es gehört den Angehörigen persönlich. Es gehört nicht zum Topf des Erblassers.
Ein ehrlicher Testamentsvollstrecker wird das Kondolenzgeld niemals in seine Rechnung einbeziehen. Er weiß, dass dieses Geld eine Geste der Liebe und des Respekts ist. Es ist kein wirtschaftlicher Teil des Nachlassvermögens. Wenn ein Verwalter es trotzdem versucht, sollten die Erben widersprechen. Sie können die Rechnung prüfen lassen. Ein Anwalt oder ein Gericht kann hier helfen.
Die Rechtslage ist also sehr verbraucherfreundlich. Das Mitgefühl der Mitmenschen bleibt bei den Betroffenen. Der Verwalter bekommt seinen fairen Lohn für die Verwaltung des echten Erbes. Beide Seiten sind so rechtlich klar getrennt. Das sorgt für Frieden in einer schweren Zeit der Trauer.