Erhöht die Auszahlung aus einer Lebensversicherung des Erblassers die Vergütung des Testamentsvollstreckers?

Dezember 29, 2025

Erhöht die Auszahlung aus einer Lebensversicherung des Erblassers die Vergütung des Testamentsvollstreckers?

Die Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Aufgabe. Er setzt den letzten Willen einer verstorbenen Person um. Der Verstorbene wird in der Rechtssprache als Erblasser bezeichnet. Der Vollstrecker verwaltet das Vermögen. Er verteilt das Erbe an die richtigen Personen. Für diese Arbeit bekommt er Geld. Man nennt dieses Geld die Vergütung.

Wie hoch diese Vergütung ist, steht oft nicht genau im Gesetz. Meistens orientiert sie sich am Wert des Nachlasses. Der Nachlass ist die Summe aller Besitztümer des Verstorbenen. Dazu gehören Häuser, Autos, Schmuck und Bankguthaben. Je größer das Erbe ist, desto höher ist meistens der Lohn für den Vollstrecker.

Hier stellt sich nun eine spannende Frage. Was passiert mit einer Lebensversicherung? Viele Menschen schließen eine solche Versicherung ab. Sie soll die Angehörigen nach dem Tod absichern. Wenn der Erblasser stirbt, zahlt die Versicherung eine Summe aus. Gehört dieses Geld zum Nachlass? Davon hängt ab, ob der Testamentsvollstrecker mehr Geld verlangen darf.


Der entscheidende Unterschied: Das Bezugsrecht

Bei einer Lebensversicherung gibt es eine Besonderheit. Man kann im Vertrag eine Person namentlich nennen. Diese Person erhält das Geld im Todesfall direkt. Fachleute nennen das ein Bezugsrecht. Es gibt zwei Wege, wie eine Lebensversicherung ausgezahlt wird. Diese Wege bestimmen, ob der Testamentsvollstrecker dafür bezahlt wird.

1. Ein Begünstigter ist namentlich genannt

Oft steht im Vertrag ein Name. Zum Beispiel: „Meine Ehefrau soll das Geld bekommen.“ In diesem Fall fließt das Geld direkt an die Ehefrau. Das Geld gehört rechtlich gesehen nie zum Erbe. Es geht am Nachlass vorbei.

Der Testamentsvollstrecker hat mit diesem Geld nichts zu tun. Er muss es nicht verwalten. Er muss es nicht verteilen. Die Versicherung überweist die Summe direkt an die Ehefrau. Da das Geld nicht Teil des Nachlasses ist, erhöht es auch nicht die Vergütung. Der Wert des Erbes bleibt für den Vollstrecker gleich. Das ist für die Erben oft von Vorteil. Sie müssen weniger Lohn an den Verwalter zahlen.

2. Es ist kein Begünstigter genannt

Manchmal fehlt ein konkreter Name im Vertrag. Dann steht dort vielleicht nur: „Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass.“ In diesem seltenen Fall wird das Geld Teil der Erbmasse. Nun muss der Testamentsvollstrecker handeln. Er nimmt das Geld entgegen. Er verbucht es in seinem Verzeichnis. Er verteilt es nach den Regeln des Testaments.

In diesem Fall erhöht die Versicherungssumme den Wert des Nachlasses. Ein höherer Nachlasswert führt meist zu einer höheren Vergütung. Der Vollstrecker hat mehr Arbeit. Er trägt mehr Verantwortung. Deshalb steht ihm mehr Geld zu.

Erhöht die Auszahlung aus einer Lebensversicherung des Erblassers die Vergütung des Testamentsvollstreckers?


Die Rolle der Vergütungstabellen

Um den Lohn zu berechnen, nutzen Experten oft Tabellen. Eine sehr bekannte Tabelle ist die Neue Rheinische Tabelle. Sie gibt Prozentsätze vor. Ein Beispiel: Bei einem Erbe von 100.000 Euro bekommt der Vollstrecker vielleicht 4 Prozent. Das wären 4.000 Euro.

Wenn nun eine Lebensversicherung von 50.000 Euro dazukommt, steigt die Summe. Der Nachlass ist nun 150.000 Euro wert. Die 4 Prozent werden nun von der höheren Summe berechnet. Der Lohn steigt auf 6.000 Euro. Aber wie gesagt: Das passiert nur, wenn kein direkter Empfänger in der Versicherung steht.


Fachbegriffe einfach erklärt

Damit Sie alles verstehen, schauen wir uns wichtige Begriffe an.

  • Erblasser: Die Person, die verstorben ist und etwas vererbt.
  • Nachlass: Das gesamte Vermögen und alle Schulden des Verstorbenen.
  • Bezugsrecht: Das Recht einer Person, die Versicherungssumme zu erhalten.
  • Vergütung: Der Lohn oder das Honorar für eine Dienstleistung.
  • Miterben: Mehrere Personen, die gemeinsam das Erbe erhalten.

Warum gibt es oft Streit?

In der Praxis führt das Thema oft zu Diskussionen. Die Erben möchten wenig bezahlen. Der Testamentsvollstrecker möchte fair für seine Zeit entlohnt werden. Oft ist unklar, ob der Vollstrecker bei der Versicherung geholfen hat.

Manchmal bittet ein Erbe den Vollstrecker um Hilfe. Der Erbe sagt: „Ich kenne mich nicht aus. Bitte korrespondiere du mit der Versicherung.“ Wenn der Vollstrecker das tut, arbeitet er zusätzlich. Auch wenn das Geld direkt an den Erben geht, hat der Vollstrecker Aufwand.

Dafür kann er eine Sondervergütung verlangen. Das ist ein Extra-Lohn für Aufgaben, die eigentlich nicht zu seinen Pflichten gehören. Das erhöht dann indirekt seine Vergütung durch die Lebensversicherung. Es ist aber rechtlich eine andere Grundlage als der normale Prozentsatz vom Erbe.


Zusammenfassung und Fazit

Ob eine Lebensversicherung den Lohn des Testamentsvollstreckers erhöht, hängt von einem Detail ab. Wurde eine Person im Vertrag benannt?

  • Ja, ein Name steht drin: Die Versicherung gehört nicht zum Nachlass. Die Vergütung steigt nicht.
  • Nein, kein Name steht drin: Die Versicherung fließt in den Nachlass. Die Vergütung steigt an.

Meistens haben Erblasser eine Person benannt. Deshalb bleibt die Lebensversicherung im Regelfall bei der Berechnung des Lohns außen vor. Der Testamentsvollstrecker darf nur das Geld als Basis nehmen, das er auch wirklich rechtlich verwalten muss.

Es ist immer klug, diese Details frühzeitig zu prüfen. Schauen Sie in die Versicherungspolicen. Prüfen Sie das Testament. So lassen sich böse Überraschungen beim Geld vermeiden. Ein klar geschriebenes Testament hilft allen Beteiligten. Es spart Zeit, Nerven und oft auch bares Geld.

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