Erhöht die Auszahlung aus einer Unfallversicherung mit Todesfallleistung des Erblassers die Vergütung des Testamentsvollstreckers?
Ein Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Aufgabe. Er setzt den letzten Willen eines Verstorbenen um. Der Verstorbene wird in der Fachsprache Erblasser genannt. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass. Er verteilt das Erbe an die Erben. Für diese Arbeit bekommt er eine Bezahlung. Diese Bezahlung nennt man Vergütung.
Wie hoch diese Vergütung ist, steht oft nicht genau im Gesetz. Meistens orientiert sie sich am Wert des Nachlasses. Das bedeutet: Je mehr Vermögen im Nachlass ist, desto höher ist das Honorar. Hier stellt sich eine spannende Frage. Gehört das Geld aus einer Unfallversicherung zum Nachlass? Davon hängt ab, ob der Testamentsvollstrecker dafür Geld bekommt.
Eine Unfallversicherung zahlt Geld, wenn eine Person durch einen Unfall stirbt. Diese Zahlung nennt man Todesfallleistung. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag zu Lebzeiten ab. Er bestimmt dabei oft eine Person, die das Geld erhalten soll. Diese Person nennt man Bezugsberechtigter.
Wenn ein Bezugsberechtigter im Vertrag steht, passiert etwas Besonderes. Das Geld fließt beim Tod direkt an diese Person. Es geht einen direkten Weg von der Versicherung zum Empfänger. Das Geld macht keinen Umweg über das Erbe.
Man muss zwei Dinge streng voneinander trennen. Das erste ist der Nachlass. Das sind alle Dinge, die dem Verstorbenen direkt gehörten. Dazu zählen Häuser, Autos, Bargeld oder Schmuck. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um diese Dinge.
Das zweite ist die Versicherungsleistung mit Bezugsrecht. Dieses Geld gehört rechtlich gesehen nie zum Nachlass. Es gehört demjenigen, der im Vertrag steht. Da es nicht zum Nachlass gehört, muss der Testamentsvollstrecker es normalerweise nicht verwalten. Er hat mit diesem Geld nichts zu tun.
Die Vergütung berechnet sich meist nach einem Prozentsatz. Man nimmt den Bruttowert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Bruttowert bedeutet: Der Wert aller Gegenstände ohne Abzug von Schulden.
Ein Beispiel macht das deutlich:
In diesem Fall beträgt der Nachlasswert für den Testamentsvollstrecker nur 400.000 Euro. Die 100.000 Euro von der Versicherung zählen nicht mit. Der Testamentsvollstrecker bekommt seine Prozente also nur von den 400.000 Euro. Die Versicherungssumme erhöht seine Vergütung nicht.
Es gibt seltene Ausnahmen. Manchmal steht im Versicherungsvertrag kein Name. Dort steht dann vielleicht nur „der gesetzliche Erbe“. In manchen Fällen fällt das Geld dann doch in den Nachlass. Wenn das Geld Teil des Nachlasses wird, erhöht es auch den Wert. Dann bekommt der Testamentsvollstrecker mehr Geld.
Ein weiterer Fall ist die Zusatzaufgabe. Der Erblasser kann im Testament etwas Besonderes schreiben. Er kann verlangen, dass der Testamentsvollstrecker auch das Versicherungsgeld abwickelt. Das ist oft der Fall, wenn die Erben noch minderjährig sind. Wenn der Testamentsvollstrecker diese zusätzliche Arbeit macht, darf er dafür meist mehr Geld verlangen. Das nennt man dann eine Zusatzvergütung.
Um das Thema besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die Fachbegriffe:
In Deutschland nutzen Experten oft eine bestimmte Liste. Diese Liste heißt Rheinische Tabelle. Sie hilft dabei, eine faire Bezahlung zu finden. Die Tabelle gibt Prozentsätze vor. Ein kleiner Nachlass bedeutet einen hohen Prozentsatz. Ein sehr großer Nachlass bedeutet einen niedrigeren Prozentsatz.
Die Tabelle bezieht sich immer auf den „objektiven Wert des befangenen Nachlasses“. Das Wort „befangen“ klingt kompliziert. Es bedeutet einfach nur: Alles, worüber der Testamentsvollstrecker bestimmen darf. Da er über die Unfallversicherung mit festem Bezugsrecht meist nicht bestimmen darf, taucht dieser Wert in der Rechnung nicht auf.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Auszahlung aus einer Unfallversicherung erhöht die Vergütung im Regelfall nicht. Der Grund ist die rechtliche Struktur. Das Geld fließt außerhalb des Erbrechts direkt an den Begünstigten. Der Testamentsvollstrecker verwaltet nur das, was rechtlich zum Erbe gehört.
Wer Streit vermeiden möchte, sollte klare Regeln treffen. Ein Erblasser kann im Testament genau festlegen, wie viel Geld der Vollstrecker bekommen soll. Er kann einen festen Betrag nennen. Er kann auch sagen, dass die Versicherungssumme mitzählen soll. Ohne eine solche Regelung bleibt es dabei: Die Versicherungssumme zählt nicht zum relevanten Nachlasswert.
Wenn Sie ein Testament schreiben, denken Sie an diese Punkte:
Das spart den Erben viel Ärger. Es verhindert auch Streit um das Honorar des Testamentsvollstreckers. Klarheit ist beim Erben das wichtigste Gut. Kurze Sätze und klare Namen helfen dabei sehr. So wie in diesem Text erklärt, ist die Rechtslage eigentlich recht logisch. Das Geld folgt dem Vertrag, nicht automatisch dem Erbe.