
Erläuterung zum Thema Aufhebung und Erlöschen des Erbbaurechts
Sie haben gefragt, wie das Erbbaurecht aufgehoben wird und was passiert, wenn es von selbst endet. Diese Vorgänge sind im Gesetz genau geregelt. Es gibt zwei Wege: Das Erbbaurecht endet entweder durch einen Vertrag oder durch den Ablauf der Zeit.
Zuerst klären wir kurz den Fachbegriff. Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu besitzen. Man ist also Eigentümer des Hauses, aber nicht Eigentümer des Bodens. Dafür zahlt man meistens eine Gebühr, den sogenannten Erbbauzins.
Wenn sich der Eigentümer des Bodens und der Hausbesitzer einig sind, können sie das Recht vorzeitig beenden. Das nennt man rechtsgeschäftliche Aufhebung.
Zuerst muss der Hausbesitzer erklären, dass er sein Recht aufgeben will. Das nennt man Aufgabeerklärung. Diese Erklärung allein reicht aber nicht aus. Es müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden:
Manchmal müssen die Banken nicht zustimmen. Das ist der Fall, wenn ihre Rechte einfach auf das Grundstück übertragen werden. Die Bank behält dann ihre Sicherheit an derselben Stelle wie vorher. Dann ist ihre Zustimmung nicht zwingend nötig.
Ein Erbbaurecht wird fast immer für eine bestimmte Zeit vereinbart. Oft sind das 99 Jahre. Wenn diese Zeit vorbei ist, endet das Recht automatisch. Man nennt das Zeitablauf.
Beim Zeitablauf ist keine extra Erklärung nötig. Das Recht endet einfach. Das Grundbuch stimmt dann nicht mehr mit der Wirklichkeit überein. Man sagt: Das Grundbuch ist unrichtig geworden. Es muss berichtigt werden.
Hier gibt es eine wichtige Besonderheit der Gerichte. Wenn das Recht endet, verliert der Hausbesitzer sein Haus. Das Haus gehört ab diesem Moment dem Grundstückseigentümer. Dafür bekommt der Hausbesitzer meistens Geld. Das nennt man Entschädigungsforderung.
Das Gericht verlangt heute Folgendes: Wenn das Erbbaurecht im Grundbuch gelöscht wird, muss gleichzeitig die Entschädigung eingetragen werden. Das schützt den ehemaligen Hausbesitzer. So ist sichergestellt, dass er sein Geld bekommt. Diese Forderung steht dann an der ersten Stelle im Grundbuch.
Egal, ob durch Vertrag oder Zeitablauf: Die Folgen sind am Ende gleich.
Das Haus wird ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Das bedeutet rechtlich: Haus und Boden gehören nun wieder derselben Person. Der Grundstückseigentümer ist nun auch der Eigentümer des Gebäudes.
Wenn auf dem Haus noch Schulden (zum Beispiel eine Hypothek oder Grundschuld) lasten, wird es kompliziert. Diese Rechte am Haus erlöschen rechtlich gesehen erst einmal.
Aber das Gesetz schützt die Gläubiger (meistens Banken):
Wenn Sie eine Wohnung in einem solchen Haus gemietet haben, müssen Sie keine Angst haben. Das Gesetz schützt Mieter sehr stark. Der Grundstückseigentümer tritt automatisch in alle Mietverträge ein. Er wird Ihr neuer Vermieter. Er hat jedoch ein besonderes Recht, den Vertrag zu kündigen. Das nennt man Sonderkündigungsrecht. Er muss sich dabei aber an gesetzliche Fristen halten.
Damit Sie alles gut verstehen, hier noch einmal die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
Die Abwicklung eines Erbbaurechts ist rechtlich sehr anspruchsvoll. Es geht oft um viel Geld und komplexe Eintragungen. Deshalb ist eine fachliche Beratung in diesen Fällen unverzichtbar.
Bitte nehmen Sie für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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