Erlöschen einer zugunsten einer natürlichen Person bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München (OLG München, Beschluss vom 11.01.2024, 34 Wx 1/24e) befasst sich mit dem Erlöschen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit,
die zugunsten einer natürlichen Person im Grundbuch eingetragen ist.
Im vorliegenden Fall ging es um ein Hangrohrleitungsrecht und Unterhaltungsrecht sowie Betretungs-, Befahrungs- und Grabungsrecht, das 1961 zugunsten der Energieversorgung O(…) AG bestellt und 1997 auf A M übertragen wurde.
Nach dessen Tod im Jahr 2013 beantragte der Grundstückseigentümer die Löschung der Dienstbarkeit, was zu einem Rechtsstreit mit der Rechtsnachfolgerin, der Beteiligten zu 2, führte.
Das OLG München stellte in seinem Beschluss folgende wesentliche Punkte klar:
Das Urteil des OLG München verdeutlicht die grundlegenden Unterschiede zwischen Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten.
Es bestätigt, dass letztere untrennbar mit der natürlichen Person des Berechtigten verbunden sind und grundsätzlich mit dessen Tod erlöschen.
Zudem stellt das Gericht klar, dass unternehmerisches Handeln einer natürlichen Person nicht dazu führt, dass diese wie eine juristische Person behandelt wird.
Des Weiteren unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Grundbuchs als maßgebliche Quelle für die dingliche Rechtslage.
Eine Übertragung von Rechten erfordert stets die Eintragung im Grundbuch, um wirksam zu sein.
Auch wird dargelegt, dass öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Enteignung nicht dazu dienen können, privatrechtliche Regelungen auszuhebeln.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Urteil des OLG München einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Rechtslage bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten leistet
und die Bedeutung der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Grundbuchordnung hervorhebt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.