Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte in diesem Fall über die Frage zu entscheiden,
ob das Recht des Erblassers zur Pflichtteilsentziehung durch Verzeihung erloschen war und dem Kläger somit Pflichtteilsansprüche zustanden.
Sachverhalt:
Der Kläger, Sohn des Erblassers, machte gegen die Beklagte, die testamentarische Alleinerbin, Pflichtteilsansprüche geltend.
Der Erblasser hatte dem Kläger in seinem Testament den Pflichtteil entzogen.
Zwischen den Parteien war streitig, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung vorlagen und ob der Erblasser dem Kläger verziehen hatte.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Nürnberg beabsichtigte, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
Das Landgericht hatte zu Recht angenommen, dass ein etwaiges Pflichtteilsentziehungsrecht des Erblassers durch Verzeihung erloschen war.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Nürnberg hat in diesem Beschluss die Voraussetzungen für das Erlöschen des Pflichtteilsentziehungsrechts durch Verzeihung konkretisiert.
Es reicht aus, wenn der Erblasser die durch den Entziehungsgrund hervorgerufene Kränkung nicht mehr empfindet und die familiären Beziehungen wiederaufgelebt sind.
Wichtige Punkte des Beschlusses in Stichpunkten:
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