Eröffnung Kopie Testament

Januar 1, 2025

Eröffnung Kopie Testament

OLG Düsseldorf I-3 Wx 119/22

Beschluss vom 19.8.2022  

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass auch eine private Kopie eines Testaments eröffnet werden kann, wenn das Original nicht verfügbar ist.

Diese Entscheidung widerspricht der traditionellen Ansicht, dass nur Originaltestamente eröffnet werden dürfen.

Hintergrund:

Im vorliegenden Fall reichte die Ehefrau des Erblassers eine Kopie seines Testaments beim Nachlassgericht ein, da sie das Original nicht finden konnte.

Das Nachlassgericht lehnte die Eröffnung der Kopie ab, da sie keine hinreichende Gewähr für die vollständige und unverfälschte Wiedergabe des Testaments biete.

Die Ehefrau legte Beschwerde ein.

Entscheidung des OLG Düsseldorf:

Eröffnung Kopie Testament

Das OLG Düsseldorf gab der Beschwerde statt und entschied, dass die Kopie des Testaments zu eröffnen sei.

Das Gericht argumentierte, dass Sinn und Zweck des Testamentseröffnungsverfahrens die zeitnahe Feststellung und Bekanntgabe

vorhandener Verfügungen von Todes wegen sei, um eine geordnete Nachlassabwicklung sicherzustellen.

Dieses Ziel werde auch durch die Eröffnung einer Kopie erreicht.

Kritik an der Entscheidung:

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird in der Fachwelt kritisch gesehen.

Folgende Argumente werden gegen die Eröffnung von Testamentskopien vorgebracht:

  • Gewährleistung der Echtheit: Eine Kopie bietet keine absolute Sicherheit, dass der Inhalt mit dem Original übereinstimmt. Es besteht die Gefahr von Fälschungen oder unvollständigen Kopien.
  • Verwirrung und Rechtsunsicherheit: Die Eröffnung einer Kopie kann zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit führen, da sie den Anschein erweckt, es handle sich um ein amtlich anerkanntes Testament.
  • Unnötige Komplexität: Die Eröffnung von Kopien führt zu unnötiger Komplexität im Verfahren, da die Gültigkeit der Kopie im Erbscheinsverfahren oder in einem Prozess geklärt werden muss.

Alternative Vorgehensweise:

Eröffnung Kopie Testament

Statt der Eröffnung einer Kopie wird empfohlen, im Falle eines verlorenen Originals die Errichtung und den Inhalt des Testaments mit allen verfügbaren Beweismitteln,

einschließlich der Kopie, im Erbscheinsverfahren darzulegen.

Fazit:

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Eröffnung von Testamentskopien ist umstritten.

Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen wird.

Bis dahin sollten Erblasser sicherstellen, dass ihr Originaltestament sicher aufbewahrt wird und im Todesfall leicht auffindbar ist.

RA und Notar Krau

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