Errichtung eines Testamentes in Briefform

August 29, 2017

Errichtung eines Testamentes in Briefform

OLG Schleswig 3 Wx 58/04

Ermittlung des Testierwillens durch Auslegung,

Berücksichtigung der Gesamtumstände,

Anhaltspunkte für einen Regelungscharakter

RA und Notar Krau

Die Erblasserin schrieb ihrem Bruder einen Brief, in dem sie ihm mitteilte, dass er nach ihrem Tod ihr Geld erben solle.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Bruder die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe.

Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da der Brief nicht als Testament angesehen werden könne.

Das Landgericht hob diese Entscheidung auf und wies das Nachlassgericht an, den Erbschein zu erteilen.

Errichtung eines Testamentes in Briefform

Gegen diese Entscheidung legte die Schwester der Erblasserin Beschwerde ein.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Testament in Briefform: Ein Testament kann auch in Briefform errichtet werden.
  • Testierwille: Ob ein Brief als Testament anzusehen ist, hängt vom Willen des Erblassers ab. Dieser Wille muss durch Auslegung des Briefs und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ermittelt werden.
  • Regelungscharakter: Der Brief der Erblasserin hatte Regelungscharakter, da sie darin ihren Bruder eindeutig als Erben ihres Geldes einsetzte.
  • Gesamtumstände: Die Gesamtumstände sprachen dafür, dass der Brief als Testament gedacht war:
    • Der Nachlass der Erblasserin bestand fast ausschließlich aus Geldvermögen.
    • Der Brief wurde anlässlich eines Todesfalls verfasst.
    • Die Erblasserin hatte zu ihrem Bruder engen Kontakt.
  • Auslegung des Landgerichts: Die Auslegung des Landgerichts, dass der Brief als Testament anzusehen ist, war möglich und daher nicht zu beanstanden.

Begründung:

  • Formfreiheit des Testaments: Das Testament unterliegt grundsätzlich der Formfreiheit. Es kann daher auch in Briefform errichtet werden.
  • Auslegung des Erblasserwillens: Die Auslegung des Erblasserwillens dient der Ermittlung des wahren Willens des Erblassers.
  • Berücksichtigung der Gesamtumstände: Die Gesamtumstände können Indizien für den Willen des Erblassers liefern.

Fazit:

Errichtung eines Testamentes in Briefform

Das OLG Schleswig hat die Beschwerde der Schwester zurückgewiesen.

Der Brief der Erblasserin war als Testament anzusehen, da er ihren Bruder eindeutig als Erben einsetzte und die Gesamtumstände für einen Testierwillen sprachen.

Das Urteil dient der Klarstellung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments in Briefform und dem Schutz des Erblasserwillens.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

April 28, 2025
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene TeilungsversteigerungBeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), V. Zivilsenat, vom 20. März 2…
Streit um altes Patriziervermögen - Familiensammlung bleibt ungeteilt

Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteilt

April 26, 2025
Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteiltRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Nürnberg hat am 28. Februar 2…
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

April 25, 2025
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlenVerwaltungsgericht Mainz, AZ: 3 K 425/22RA und Notar KrauEin Mann in H…