
Errichtung eines Testamentes in Briefform
OLG Schleswig 3 Wx 58/04
Ermittlung des Testierwillens durch Auslegung,
Berücksichtigung der Gesamtumstände,
Anhaltspunkte für einen Regelungscharakter
Die Erblasserin schrieb ihrem Bruder einen Brief, in dem sie ihm mitteilte, dass er nach ihrem Tod ihr Geld erben solle.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Bruder die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe.
Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da der Brief nicht als Testament angesehen werden könne.
Das Landgericht hob diese Entscheidung auf und wies das Nachlassgericht an, den Erbschein zu erteilen.
Gegen diese Entscheidung legte die Schwester der Erblasserin Beschwerde ein.
Kernaussagen des Beschlusses:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Schleswig hat die Beschwerde der Schwester zurückgewiesen.
Der Brief der Erblasserin war als Testament anzusehen, da er ihren Bruder eindeutig als Erben einsetzte und die Gesamtumstände für einen Testierwillen sprachen.
Das Urteil dient der Klarstellung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments in Briefform und dem Schutz des Erblasserwillens.
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