Ersatz Einsatz Online-Glücksspiel

November 24, 2024

Ersatz Einsatz Online-Glücksspiel

LG Ingolstadt 53 O 1308/22

RA und Notar Krau

Das Landgericht Ingolstadt hat in seinem Urteil vom 23.10.2023 entschieden, dass ein Spieler, der an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnimmt, die verlorenen Einsätze nicht zurückfordern kann.

Sachverhalt:

Der Kläger hatte über die Plattform einer in Malta ansässigen Gesellschaft an Online-Casinospielen teilgenommen.

Die Gesellschaft verfügte nicht über eine deutsche Glücksspiellizenz.

Der Kläger verlor dabei einen Geldbetrag und verlangte von der Gesellschaft die Rückzahlung seiner Spielverluste.

Entscheidung des Gerichts:

Ersatz Einsatz Online-Glücksspiel

Das Landgericht Ingolstadt wies die Klage ab.

Begründung:

  • Kein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung:
    • Der Kläger hatte nicht ohne Rechtsgrund geleistet, da der Spielvertrag zwischen ihm und der Beklagten nicht nichtig war. Ein einseitiger Verstoß der Beklagten gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 führt nicht zur Nichtigkeit des Spielvertrags.
    • Selbst wenn der Spielvertrag nichtig wäre, wäre ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen, da der Kläger ebenfalls gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, indem er an den unerlaubten Glücksspielen teilnahm.
  • Kein Anspruch aus unerlaubter Handlung:
    • Der Kläger hatte auch keinen Anspruch aus unerlaubter Handlung, da der Glücksspielstaatsvertrag 2012 kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist.

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt bestätigt die Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach Spieler, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen, die verlorenen Einsätze nicht zurückfordern können.

Ersatz Einsatz Online-Glücksspiel

Wichtig:

  • Spieler sollten sich vor der Teilnahme an Online-Glücksspielen vergewissern, ob der Anbieter über eine gültige deutsche Glücksspiellizenz verfügt.
  • Die Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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